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Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 22.09.2020
- 15 C 158/20 -
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Angabe der wohnwerterhöhenden Merkmale ohne Erläuterung
Formelle Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Gibt ein Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen wohnwerterhöhende Merkmale an, ohne diese zu erläutern, so ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin im Juli 2019 ein Schreiben, in dem die Vermieterin die Erteilung der Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangte. In dem Schreiben wurde Bezug zum Berliner Mietspiegel genommen und die Merkmalgruppen 1, 3 und 4 als
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB zu. Denn ihr
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2021
Quelle: Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2020, 1566/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 1566 GE 2020, 1566
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Dokument-Nr. 29731
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