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Amtsgericht München, Urteil vom 10.12.2018
- 836 Ls 261 Js 167888/17 -
Schuhverkäufer wegen entwendeter Sportartikel im Wert von über 24.000 Euro zur Bewährungsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht München hat einen 62-jährigen Sportschuhverkäufer aus München wegen Betruges in 631 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Gleichzeitig ordnete es zugunsten des geschädigten Arbeitgebers die Einziehung von 24.774,19 Euro an Wertersatz an.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1980 aus Italien nach Deutschland eingewanderte ausgebildete Hotelfachmann arbeitete in jahrzehntelanger Tätigkeit als Sportschuhverkäufer eines Münchner Sporthandelshauses. Als Mitte 2017 erhebliche Fehlbestände im Warenbestand ebenso wie augenscheinlich deckungsgleiche Sportartikelangebote bei
Verurteilter vertreibt in 631 Fällen Sportaccessoires, Sportschuhe und hochwertigere Sportartikel bei eBay
In den nachfolgenden Ermittlungen konnte anhand des grundsätzlichen Geständnisses, sowie der bei
Verurteilter rechtfertigt Handeln mit Depressionen und finanziellen Problemen
In der Hauptverhandlung ließ der Mann über seinen Verteidiger erklären, dass er alle Taten einräume und es ihm furchtbar Leid tue. Er hätte gesundheitliche Probleme gehabt, vor allem auch unter Depressionen gelitten und sei dadurch in finanzielle Probleme geraten. Er habe versucht, raus zu rudern. Er habe sein Selbstwertgefühl aufpuschen wollen. Es habe funktioniert und sei immer leichter geworden. Er sei so in eine Spirale hineingeraten. Er sei dabei, mit dem Sporthandelshaus eine finanzielle Regelung zu finden und so für seine Taten geradezustehen. Zugunsten des früheren Arbeitgebers werde bereits jetzt das Gehalt des wieder in Vollzeit als Verkäufer Arbeitenden oberhalb der Pfändungsgrenze von 1.100 Euro einbehalten.
AG verurteilt Beschuldigten wegen Betrugs zu Freiheitsstrafe auf Bewährung
Das Amtsgericht München verurteilte den Beschuldigten wegen Betruges in 631 Fällen zu einer
Gericht rechtfertigt Bewährungsstrafe
Die Vollstreckung dieser
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2019
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- My Hammer - Monteur wegen Betrugs zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.05.2016
[Aktenzeichen: 821 Ds 233 Js 211222/15]) - Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen versuchten Betrugs nach Bordellbesuch mit eigens hierfür gefertigtem Falschgeld
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2018
[Aktenzeichen: 1111 Ls 245 Js 196316/17])
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Dokument-Nr. 26907
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