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Amtsgericht München, Urteil vom 25.05.2016
821 Ds 233 Js 211222/15 -

My Hammer - Monteur wegen Betrugs zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Versprochene und per Vorkasse angerechnete Leistungen vom Monteur nicht erbracht

Das Amtsgericht München hat einen 39-jährigen Reifenmonteur wegen Betruges in elf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt.

Im zugrunde liegenden Fall bot der Verurteilte als Nebenjob seine Leistungen als Kraftfahrzeugmechaniker an. Er trat mit seinen Kunden über Internetplattformen wie "www.ebay.kleinanzeigen.de" oder "www.myhammer.de" in Kontakt. Bei Vertragsschluss verlangte er immer eine Vorauszahlung oder Anzahlung, obwohl er von Anfang an vorhatte, die Reparaturen nicht auszuführen. In keinem Fall hat er die versprochenen Leistungen erbracht.

Arbeiten wurden von Verurteiltem abgerechnet jedoch nicht durchgeführt

So vereinbarte er zum Beispiel am 16. Juni 2015, dass er bei dem Wagen einer Geschädigten die Zahnriemen, die Wasserpumpe und einen Temperaturfühler austauschen würde und erhielt dafür eine Anzahlung von 200 Euro. Bei Abholung bezahlte die Geschädigte weitere 150 Euro für die angeblich erbrachte Reparatur. Tatsächlich hat der Verurteilte keinerlei Arbeiten durchgeführt. Es kam dann zum Motorschaden. Nachdem die Geschädigte bemerkt hatte, dass sie betrogen worden war, verständigte sie die Polizei. Diese durchsuchte die Räume des Verurteilten und fand den alten Zahnriemen dort.

Fälle hatten alle das gleiche Ablaufschema

Der ermittelnde Polizeibeamte sagte als Zeuge aus, dass alle Fälle gemeinsam gehabt hätten, dass die Kontaktaufnahme immer im Internet über "myhammer" zustande kam. Man habe immer ausgemacht, was die Ersatzteile kosten sollen. Auf Vorkasse wurden die Beträge geleistet. Danach habe sich Herr B. nicht mehr gemeldet oder die Geschädigten vertröstet. Die Fahrzeuge seien zurückgegeben worden, obwohl Teile nicht ausgetauscht wurden. Alle elf Fälle liefen nach dem gleichen Schema ab.

Angeklagter ging organisiert vor

Das Amtsgericht München verurteilte den 39-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs, da er sich in engen finanziellen Verhältnissen befand und sich durch die Taten eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen wollte. Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte die zuständige Richterin, dass der Angeklagte organisiert vorgegangen sei. Er habe seine Dienste im Internet angeboten. Er habe die zu reparierenden Fahrzeuge besichtigte, insoweit ein niedriges Reparaturangebot abgegeben, um letztlich eine Anzahlung zu erhalten und in der Folgezeit die Auftraggeber zu vertrösten. Zu seinen Gunsten habe das Gericht berücksichtigt, dass er ein Geständnis abgelegt habe. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, da er zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe erhielt und sozial eingebunden ist. Er habe eine feste Arbeit und Familie. Es sei zu erwarten, dass ihm die Verurteilung Warnung sein werde, erneut Straftaten zu begehen. Als Auflage müsse er den von ihm angerichteten Schaden wieder gut machen, so das Gericht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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Kommentare (2)

 
 
A. Mayr schrieb am 29.07.2016

Dem aufmerksamen Schrauber fällt es auf jeden Fall auf! ;-)

Aber so steht es tatsächlich in der Pressemitteilung des AG München. Entweder der Richter hat Mist gebaut, oder der Schreiber der Pressemitteilung, wovon wohl eher auszugehen ist....

Sylvia Majocchi schrieb am 26.07.2016

Diesem Kommentar möchte ich mich vollumfänglich anschließen; auch mir ist die Diskrepanz in der Darstellung aufgefallen!

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