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Amtsgericht München, Urteil vom 12.01.2017
- 251 C 15396/16 -
Bauunternehmer haftet für Standfestigkeit eines Bauzauns
Fahrzeughalter hat Anspruch auf Schadensersatz für Schäden am Fahrzeug durch umgekippten Bauzaun
Für die Standfestigkeit eines Bauzauns haftet in der Regel von der Aufstellung bis zu seiner Entfernung der Bauunternehmer, der ihn aufgestellt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer eines Pkw Audi. In der Nacht vom 28. auf 29.11.2015 stürzte ein
Baufirma verweigert Schadensersatzleistung
Die beklagte Baufirma war auf einem in der Nähe befindlichen Grundstück mit der Erstellung des Rohbaus beauftragt und hatte zur Sicherung der Baustelle den ihr gehörenden
Demontage und Wiederaufstellen des Bauzauns durch Kranfirma lässt Haftung nicht entfallen
Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht. Die beklagte Baufirma muss den Schaden ersetzen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24653
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