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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauzaun“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 30.11.2023
- 4 A 212/20 -

Absperrung eines Gebäudekomplexes als Coronamaßnahme war rechtswidrig

Freiheitsrechte durch Absperrung verletzt

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat festgestellt, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes mit einem Zaun und dessen Absicherung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe rechtswidrig gewesen sind.

Die Stadt Göttingen hatte im Juni 2020, befristet verfügt, dass sich die Bewohner des Gebäudekomplexes häuslich abzusondern hatten, d.h. den ihre Wohnungen in dem Gebäudekomplex in der genannten Zeit nicht verlassen durften. Gleichzeitig durfte niemand Außenstehendes die Gebäude betreten. Hintergrund der Anordnung war, dass eine durchgeführte Reihentestung der Bewohner des Gebäudekomplexes ergeben hatte, dass von 668 getesteten Person mehr als 100 positiv getestet worden waren. Die Kläger waren sowohl beim ersten sowohl beim nachfolgenden Test negativ getestet worden. Zur Sicherung dieser Anordnung ließ die Stadt einen Bauzaun um den Gebäudekomplex... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 12.01.2017
- 251 C 15396/16 -

Bauunternehmer haftet für Standfestigkeit eines Bauzauns

Fahrzeughalter hat Anspruch auf Schadensersatz für Schäden am Fahrzeug durch umgekippten Bauzaun

Für die Standfestigkeit eines Bauzauns haftet in der Regel von der Aufstellung bis zu seiner Entfernung der Bauunternehmer, der ihn aufgestellt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer eines Pkw Audi. In der Nacht vom 28. auf 29.11.2015 stürzte ein Bauzaun während eines Sturms auf den ordnungsgemäß an der Rehwiese in München geparkten Pkw und beschädigte diesen. Es wurde im unteren Bereich der D-Säule an der Frondtür und an der Außenspiegelkappe der Lack abgeschrammt. Dadurch entstanden dem Kläger Reparaturkosten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 26.04.2012
- 244 C 23760/11 -

Baufirma muss Bauzaun ausreichend gegen sämtliche Witterungsbedingungen sichern

Umfallen des Zaunes begründet Anscheinsbeweis für unzureichende Sicherung

Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen, auch Windböen, standhalten. Allein schon durch das Umfallen des Zaunes besteht ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall führ der Eigentümer eines PKW Mazdas im November 2010 an einer Baustelle in Gräfelfing vorbei. Diese Baustelle war durch einen 20 Meter langen Bauzaun abgesichert. Dieser stürzte plötzlich auf die Fahrbahn und beschädigte den PKW auf der rechten Seite. Es entstand ein Schaden in Höhe von 1500 Euro. Hinzu kamen noch Sachverständigenkosten in Höhe von 386 Euro... Lesen Sie mehr

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Landgericht Oldenburg, Urteil vom 15.08.2007
- 1 O 1068/07 -

Kein Schadensersatz nach Kollision mit einem Bauzaun

Keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten durch Bauunternehmen

Der Kläger verlangte von der Beklagten, einem Bauunternehmen, Schadensersatz nach einem Zusammenprall mit einem Bauzaun, den die Beklagte zur Absicherung einer Baustelle auf einem Grundstück aufgestellt hatte.

Nach einem Diskothekenbesuch in der Silvesternacht 2006/2007 begab sich der Kläger gegen 5.00 Uhr "leicht joggend" in Richtung des McDonald's-Restaurants an der Straße "Westring" in Wildeshausen und prallte mit dem Kopf gegen den Bauzaun, der auf dem Fußweg stand. Der Kläger erlitt infolge des Unfalls mehrfache Knochenbrüche im Stirnbereich sowie einen Bruch des Jochbeins. Er beanspruchte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Daun, Urteil vom 27.09.2006
- 3 C 343/06 -

Betonfüße eines Bauzauns dürfen in den Verkehrsraum hineinragen

Zur Verkehrssicherungspflicht bei einem Bauzaun

Es stellt keine Verletzung der Verkehrsicherungspflicht dar, wenn die Betonfüße, auf denen ein Bauzaun steht, ca. 30-40 cm in den allgemeinen Verkehrsraum hineinragen. Ein Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes über einen solchen Betonfuß besteht nicht. Das hat das Amtsgericht Daun entschieden.

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz. Die Beklagte, eine Baufirma, hatte eine Baustelle durch einen Bauzaun abgesichert, wobei dieser auf Betonfüßen befestigt war. Diese Füße waren insgesamt ca. 70 cm lang, 15 cm hoch und 23 cm breit und ragten auf beiden Seiten des Zaunes ca. 35 cm hervor. Die Klägerin stürzte über einen der Füße und verletzte sich. Sie begehrt Schadenersatz.... Lesen Sie mehr