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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013
- 1 K 1939/12 -
Umsätze von Eheleuten über eBay sind bei Verwendung eines gemeinsamen "Nicknames" vom Inhaber des Nutzerkontos zu versteuern
Finanzamt darf für Verkäufe nicht beide Eheleute gemeinschaftlich als Steuerschuldner heranziehen
Umsatzsteuerpflichtige Versteigerungen über eBay, die von mehreren Personen unter Verwendung eines gemeinsamen Pseudonyms (eines so genannten „Nickname“) ausgeführt werden, sind im Regelfall allein von demjenigen zu versteuern, der gegenüber eBay als Inhaber des Nutzerkontos aufgetreten ist. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten Eheleute über ein vom Ehemann auf seinen Namen angelegtes Nutzerkonto in dreieinhalb Jahren über 1.200 Verkäufe verschiedenster Gebrauchsgegenstände abgewickelt, die teils dem einen, teils dem anderen Ehegatten und teils beiden Eheleuten gemeinsam gehörten. Das Finanzamt hatte diese Verkäufe als umsatzsteuerpflichtig angesehen und als Steuerschuldner beide Eheleute gemeinschaftlich herangezogen.
Handlungen nach Ablauf der Bieterphase für zivilrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Bestimmung des leistenden Unternehmers ohne Belang
Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg nicht gefolgt. Zwar hatte der Senat bereits mit Urteil vom 22. September 2010 entschieden, dass die eBay-Auktionen aufgrund der Vielzahl der Verkaufsvorgänge, der Höhe der dabei erzielten Erlöse und des dafür betriebenen Organisationsaufwands der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: Finanzgericht/ra-online
- Umsatzsteuerpflicht für Privatverkäufe bei eBay: Verkaufen über "eBay" kann umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.04.2012
[Aktenzeichen: V R 2/11]) - FG Baden-Württemberg: „Privatverkäufer“ bei eBay sind umsatzsteuerpflichtig
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010
[Aktenzeichen: 1 K 3016/08])
Jahrgang: 2014, Seite: 530 MMR 2014, 530
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Dokument-Nr. 18213
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