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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2013
- VI ZR 255/12 -
Betrunkener Zustand eines Fußgängers begründet noch nicht überwiegendes Verschulden an Unfall
Weitere Feststellungen wie Entfernungen, Abstände, Endlagen und Geschwindigkeiten erforderlich
Kommt es zwischen einem Fußgänger und einem Auto zu einem Verkehrsunfall, begründet der betrunkene Zustand des Fußgängers allein nicht ein überwiegendes Mitverschulden des Fußgängers. Vielmehr sind weitere Feststellungen zu Entfernungen, Abständen, Endlagen und Geschwindigkeiten erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2009 wurde gegen 20.11 Uhr eine Fußgängerin innerhalb eines Ortes beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Es stellte sich heraus, dass die Fußgängerin zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert war. Eine Blutprobe ermittelte eine Blutalkoholkonzentration von 1,75 Promille. Die Fußgängerin klagte aufgrund des Vorfalls auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Klage ab
Das Landgericht Hildesheim und das Oberlandesgericht Celle wiesen die Klage ab. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Fußgängerin am Zustandekommen des Unfalls ein
Kein Haftungsausschluss wegen überwiegendem Mitverschulden der Fußgängerin
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Fußgängerin und hob das Berufungsurteil auf. Die Haftung der Autofahrerin sei nicht wegen eines überwiegenden Mitverschuldens der Fußgängerin ausgeschlossen gewesen. Zwar sei es richtig, dass eine Haftung im Rahmen der Abwägung nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB entfallen kann, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten darstellt. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen haben jedoch nicht vorgelegen.
Alkoholisierter Zustand begründete kein Haftungsausschluss
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs führe der Umstand, dass ein
Aufhebung und Zurückweisung des Berufungsurteils
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts daher aufgehoben und zur Neuentscheidung zurückverwiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hildesheim, Urteil vom 20.09.2011
[Aktenzeichen: 3 O 417/10] - Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.05.2012
[Aktenzeichen: 5 U 185/11]
Jahrgang: 2014, Seite: 22 DAR 2014, 22 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 27 MDR 2014, 27 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 217 NJW 2014, 217 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 745, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann NJW-Spezial 2013, 745 (Rainer Heß und Michael Burmann)
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Dokument-Nr. 17314
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