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Landgericht Coburg, Urteil vom 17.09.2012
- 14 O 298/12 -
Bei Unmöglichkeit der Lieferung ist der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet
Verkäufer darf bereits verkaufte Ware nicht noch einmal verkaufen
Bei Unmöglichkeit der Leistung haftet der Verkäufer grundsätzlich für alle Umstände, die seinem Geschäftskreis zuzurechnen sind. Ein Verkäufer muss seinen Geschäftsbetrieb so organisieren, dass eine bereits verkaufte Ware nicht noch einmal verkauft wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der spätere Kläger hatte vom Beklagten über eine Internetauktionsplattform 10.000 neuwertige
Kläger verlangt entgangenen Gewinn als Schadensersatz
Der Kläger wollte, nachdem die
Beklagter haftet für Unmöglichkeit der Lieferung
Das Landgericht Coburg gab der Klage in vollem Umfang statt. Durch den
Beklagter muss verlangten Schadensersatz leisten
Hinsichtlich des behaupteten entgangenen Gewinns vernahm das Gericht denjenigen, der die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2013
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- BGH zum Schadensersatzanspruch wegen Sachmangels bei einem Autokauf über eine Internet-Restwertbörse
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 346/09]) - Sektflasche explodiert: Hersteller zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.01.2011
[Aktenzeichen: 5 U 3158/10])
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Dokument-Nr. 15200
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