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Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.11.1960
- 19 S 143/60 -
Raumtemperatur von nur 16°C bei einer Außentemperatur von -3°C berechtigt zur Mietminderung
Minderungsquote von 16 - 17 % angemessen
Erreicht die Zimmertemperatur im Wohnzimmer bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt nicht mehr als 18 °C, so rechtfertigt dies eine Minderung der Miete um 16 - 17 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin einer Wohnung ihre Miete wegen der unzureichenden
Mietminderungsrecht bestand
Das Landgericht Hamburg entschied gegen die Vermieterin. Der Mieterin habe nämlich das Recht zur Minderung der Miete zugestanden. Dabei habe es keine Rolle gespielt, ob die
Minderungsquote von 16 - 17 % war angemessen
Das Landgericht hielt eine Minderungsquote von 16 - 17 % für angemessen. Denn durch die niedrigen Temperaturen sei ein längerer Aufenthalt im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2013
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1961, 38/rb)
Jahrgang: 1961, Seite: 38 WuM 1961, 38
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Dokument-Nr. 15130
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