Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 24.10.2011
- 231 C 7215/11 -
Abgebrochener Zahn wegen Metallteilen auf der Pizza: Pizzabäcker schuldet Schadenersatz und Schmerzensgeld
Inhaber des Pizzaservice haftet nach Grundsätzen der Produkthaftung wegen eines Fabrikationsfehlers
Befindet sich auf einer Pizza ein Metallteil, ist diese mangelhaft und weist einen Fabrikationsfehler auf. Beißt der Kunde auf das Metall und bricht dadurch ein Teil des Zahnes ab, schuldet der Pizzabäcker Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall bestellte ein Münchner Ende September 2010 bei einem Pizzaservice eine
Kundin beißt sich Teil eines Backenzahns aus
Da ihm seine Freundin mitteilte, dass sie etwas später heimkomme, aß er von den Pizzen jeweils die Hälfte und hob die anderen Hälften im Karton im Backofen auf. Als seine Lebensgefährtin nach Hause kam und in die vegetarische
Kundin verlangt Schmerzensgeld und Schadensersatz
Die Kundin begab sich in zahnärztliche Behandlung und ließ sich den beschädigten
Pizzaservice verweigert Zahlungen und sieht Mitverschulden bei den Kunden
Das lehnte dieser ab. Er bestritt, dass sich in der
Klage der Kundin vor dem Amtsgericht München erfolgreich
Darauf hin erhob die Kundin Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihr Recht und verurteilte den Inhaber des Pizzaservice zur Zahlung der 1.127 Euro und zu 300 Euro Schmerzensgeld. Die
Gericht verneint Mitverschulden der Kunden
Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Pizzas in einem Karton transportiert wurden. Der Freund der Geschädigten habe die Hälfte gegessen und zwar ohne Gabel, Messer und Teller. Der Rest blieb im Karton und wurde von seiner Lebensgefährtin ebenfalls ohne Gabel, Messer und Teller konsumiert. Das unstreitig vorhandene Metallteil könne daher nicht durch einen der beiden auf die
Kunden müssen beim Verzehren von Speisen aus lebensmittelrechtlichen Gesichtspunkten nicht mit Verunreinigungen rechnen
Der
300 Euro Schmerzensgeld angemessen
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes seien die Gesamtumstände zu würdigen. Der Beklagte habe nur fahrlässig gehandelt. Dem stünden allerdings die Schmerzen der Klägerin gegenüber sowie die Tatsache, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Zahn abgebrochen: Der Fund von Schweinezähnen in der Leberwurst ist schwer zu beweisen
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 07.07.2008
[Aktenzeichen: 8 U 88/08]) - Im Restaurant auf etwas Hartes gebissen und Zahn abgebrochen - BGH zur Beweislastverteilung beim Zahnverlust
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2006
[Aktenzeichen: VIII ZR 283/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13624
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13624
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.