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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.11.2011
- 6 K 522/11.KO -
Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier
American Staffordshire Terrier ist abstrakt gefährlich
Die Ortsgemeinde Breitscheid ist berechtigt, von dem Halter eines American Staffordshire Terrier eine erhöhte Hundesteuer von 600,-- € im Jahr zu verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Hundehalter hielt bis zum März 2010 drei Hunde, eines der Tiere stammt von der Rasse
Verwaltungsgericht: 600 Euro Hundesteuer sind rechtmäßig
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2011
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz (pm/pt)
- Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier ist rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.02.2008
[Aktenzeichen: 6 K 1799/07.KO]) - Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig
(Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009
[Aktenzeichen: 2 S 1619/08]) - Brandenburgische Hundehalterverordnung ist rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2007
[Aktenzeichen: OVG 5 A 1.06]) - OVG Sachsen-Anhalt: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2010
[Aktenzeichen: 4 K 252/08 und 4 K 253/08])
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Dokument-Nr. 12602
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