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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundesteuer“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.05.2021
- 3 M 182/21 OVG, 3 O 183/21 OVG -
Gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft für Hundesteuer
Tochter muss Hundesteuer für von Mutter angeschafften Hund zahlen
Für die Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft kann je nach Hundesteuersatzung eine gesamtschuldnerische Haftung für die Hundesteuer bestehen. Daher kann die Tochter zur Zahlung der Hundesteuer für eines von der Mutter angeschafften Hundes herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von Juli 2019 wurden einer 25-jährigen Frau die Zahlung der Steuer für einen Yorkshire-Terrier für die Jahre 2015 bis 2019 in Höhe von jährlich 108 EUR auferlegt. Die Frau lebte bis Juli 2019 mit ihrer Mutter in einer Wohnung in Rostock zusammen. Den Hund hatte die Mutter im Jahr 2014 angeschafft und seitdem nicht die Hundesteuer gezahlt. Die Frau verweigerte die Zahlung der rückständigen Hundesteuer. Sie habe bei der Anschaffung des Hundes kein Mitspracherecht gehabt. Die Mutter habe den Hund aus eigenen Mitteln erworben und die Kostens eines Unterhalts getragen. Die Frau beantragte daher... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2021
- OVG 12 B 11/20 -
Hundesteuer: Zulässige Einstufung der Hunderasse "Olde English Bulldog" als gefährliche Hunde
Fehlende Auflistung in Hundehalterverordnung unerheblich
Die Einstufung der Hunderasse "Olde English Bulldog" als gefährliche Hunde mit der Folge des erhöhten Hundesteuersatzes ist zulässig. Dass die Hunderasse nicht in der Hundehalterverordnung als gefährliche Hunde aufgelistet ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 sollte in Brandenburg der Halter einer Olde English Bulldog Hundesteuer mit dem Steuersatz für gefährliche Hunde zahlen. Der Steuersatz betrug 500 EUR jährlich. Gegen den Hundesteuerbescheid erhob der Hundehalter Klage. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Hundehalters.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2021
- 2 S 3006/20 -
Hundesteuerpflicht eines Vorsitzenden eines Tierschutzvereins wegen Haltung von 18 Hunden
Haltereigenschaft des Vorsitzenden aufgrund finanzieller Abhängigkeit des Vereins vom Vorsitzenden
Ein Tierschutzverein kann nicht als Halter von 18 Hunden angesehen werden, wenn das Überleben des Vereins hauptsächlich von den finanziellen Zuwendungen des Vorsitzenden abhängt. In diesem Fall ist der Vorsitzende der Halter der Hunde, so dass er hundesteuerpflichtig ist. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Vorsitzende eines Tierschutzvereins in Baden-Württemberg im Jahr 2018 Hundesteuer für 18 Hunde zahlen. Diese wehrte sich gerichtlich gegen die Inanspruchnahme. Sie führte an, dass nicht sie, sondern der Verein der Halter der Hunde sei. So waren die Hunde über den Verein versichert und die Vereinsmitglieder kümmerten sich um die Tiere. Die zuständige... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2021
- 4 ZB 20.1217 -
Steuerfreiheit von Herdenschutzhunden setzt Haltung und Einsetzung zu Betriebszwecken sowie Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus
Keine Notwendigkeit der Bewachung von auf eingezäunten Weiden befindlichen Herden
Regelt eine Hundesteuersatzung, dass Herdenschutzhunde steuerfrei sind, wenn sie zu Erwerbszwecken gehalten werden, setzt dies die Haltung und Einsetzung der Hunde ausschließlich zum Betriebszweck sowie die Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus. Die Steuerfreiheit wegen Notwendigkeit der Bewachung einer Herde greift nicht, wenn sich die Herde auf einer eingezäunten Weide befindet. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Betreiber eines landwirtschaftlichen Viehbetriebs in Bayern für zwei neu angeschaffte Pyrenäenberghunde die Hundesteuer für 2019 in Höhe insgesamt 60 EUR zahlen. Die Landwirte hielten dies für nicht rechtmäßig und erhoben daher gegen den Steuerbescheid Klage. Sie führten an, dass eine Befreiung von der Hundesteuer vorliege, da die Hunde zur... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 22.01.2019
- 4 A 144/18 HAL -
Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässig
Miniatur Bullterrier darf trotz eigenständiger Rasse allein aufgrund des optischen Erscheinungsbildes der Rasse der Bullterrier zugeordnet werden
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde von der Beklagten zur Zahlung der Hundesteuer für ihren Mini Bullterrier unter Einstufung des Hundes als gefährlicher Hund herangezogen. Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass es sich bei dem Miniatur Bullterrier nicht um einen gefährlichen Hund handele. Es handele sich um eine eigenständige Rasse, die nicht im Hundeverbringungs-... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.03.2017
- 1 K 919/16.WI -
Erhöhung der Hundesteuer um gut 80 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig
Verwaltungsgericht Wiesbaden billigt Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Erhöhung der Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden von 98 Euro auf 180 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig ist.
Das Verwaltungsgericht führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass die Hundesteuer eine Aufwandsteuer sei. Wer einen Hund halte, tätige Aufwendungen für Futter, Pflege und gegebenenfalls tierärztliche Versorgung des Hundes. Dieser Aufwand gehe über dasjenige hinaus, was der Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs diene und könne damit Anknüpfungspunkt einer Besteuerung sein.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2017
- 6 A 10616/16.OVG -
Hundesteuer in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für "gefährlichen Hund" gerechtfertigt
Festgesetzter Steuersatz für gefährliche Hunde hat keine erdrosselnde Wirkung
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Hundesteuer für einen gefährlichen Hund in Höhe von 1.000 Euro im Jahr rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halter eines Hundes der Rasse Staffordshire Bullterrier, die vom rheinland-pfälzischen Gesetzgeber als gefährlich eingestuft wird. Nach der Hundesteuersatzung der beklagten Ortsgemeinde Schüller (Verbandsgemeinde Obere Kyll) beträgt der Steuersatz für einen Hund 60 Euro und für einen gefährlichen Hund 1.000 Euro im Jahr. Gegen seine... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 15.07.2016
- 4 A 86/15 und 4 A 71/15 -
Ungleichbehandlung durch erhöhten Hundesteuersatz für bestimmte Hunde nicht ausreichend gerechtfertigt
Abstellen allein auf äußere Merkmale der Tiere nicht genügend
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in zwei Entscheidungen den Klagen gegen erhöhte Hundesteuersätze für bestimmte Hunderassen stattgegeben.
In den beiden zugrunde liegenden Verfahren ging es um Hunde der Rasse "Bullmastiff" bzw. "Bordeauxdogge", für welche die jeweiligen Hundesteuersatzungen erhöhte Steuersätze gegenüber der Steuer für einen "normalen Hund" vorsehen (400 Euro statt 75 Euro bzw. 800 Euro statt 110 Euro). Die Hundehalter hatten gegen entsprechende Steuerbescheide ihrer Gemeinde geklagt und zur Begründung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 06.10.2015
- 4 A 32/15 -
Kampfhundesteuer: Jährlich 1.200 Euro Hundesteuer für gefährliche Hunde ist zulässig
Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 6. Oktober 2015 im schriftlichen Verfahren über eine Klage des Besitzers eines nach dem Gefahrhundegesetz als gefährlich eingestuften Hundes gegen einen Hundesteuerbescheid seiner Heimatgemeinde entschieden.
Nach der fraglichen Hundesteuersatzung beträgt der Steuersatz für einen „normalen“ Hund 96 Euro pro Jahr, für einen als gefährlich eingestuften Hund hingegen 1.200 Euro pro Jahr. Der Hundehalter hatte sich in seiner Klage vor allem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2014 gestützt. Danach ist eine erhöhte Steuer für Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde wegen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.10.2014
- BVerwG 9 C 8.13 -
Kampfhundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr unzulässig
Differenz von über 1.900 Euro zur regulären Hundesteuer kommt Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleich
Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhebt für einen "normalen" Hund eine Hundesteuer von jährlich 75 Euro. Für einen so genannten Kampfhund - hier ging es um einen durch Verordnung des Freistaates Bayern gelisteten Rottweiler - erhebt die Gemeinde dagegen eine Jahressteuer von 2.000 Euro. Gegen die in dieser Höhe festgesetzte Hundesteuer erhoben die Halter des Hundes Klage. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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