Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 14.01.2010
- 283 C 25289/08 -
Pass ohne Lichtbild – Fluglinie darf Beförderung der Reisenden ablehnen
Reisende haben keinen Anspruch auf Schadensersatz bei verloren gegangenen Urlaubstagen
Eine Fluglinie kann die Beförderung von Personen ablehnen, wenn unzureichende Reiseunterlagen vorgelegt werden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchte der spätere Kläger bei einem Flugunternehmen für seine Frau, seinen minderjährigen Sohn und sich Flüge nach Bangkok für den Januar 2008. In Thailand war ein Aufenthalt in einer Ferienwohnung geplant. Am Abflugtag fuhr die Familie zum Flughafen. Am Check-in-Schalter wurde der Sohn jedoch nicht zugelassen. Grund dafür war, dass für ihn nur ein Pass ohne Lichtbild vorgelegt wurde. Die Mitarbeiterin am Schalter teilte der Familie mit, dass ein Pass ohne Foto für eine
Kläger verlangen 1.800,- Euro Schadenersatz nach EU-Fluggastrechtsverordnung
Infolge der vergeblichen Anreise zum Flughafen und der drei verlorenen Urlaubstage entstanden der Familie Kosten in Höhe von 212,- Euro für die Bahnfahrten und 242,- Euro für die nutzlos aufgewandte Miete in der Ferienwohnung. Diese Kosten wollte sie vom Flugunternehmen ersetzt bekommen. Außerdem verlangte sie 1.800,- Euro Schadenersatz nach der EU-Fluggastrechtsverordnung. Alle drei waren der Ansicht, dass der Pass ohne Bild ausreichend gewesen wäre.
Das Unternehmen weigerte sich zu bezahlen. Das Lichtbild sei erforderlich, deshalb habe die Beförderung verweigert werden können.
Flugunternehmen durfte Beförderung ablehnen
Die zuständige Richterin des Amtsgerichts München wies die Klage ab, da Schadenersatzansprüche nicht bestünden. Das Flugunternehmen habe zu Recht die Beförderung abgelehnt, da unzureichende Reiseunterlagen vorgelegt wurden.
Reisepass mit Bild für deutsche Kinder und Jugendliche bereits seit 2007 erforderlich
Bei dem vorgelegten Pass ohne Lichtbild des Sohnes handele es sich nach der Passverordnung lediglich um einen Passersatz. Nach der Auskunft des Auswärtigen Amtes würden deutsche Kinder und Jugendliche für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2010
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10137
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10137
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.