wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22.12.2008
L 1 SO 619/08 ER -

Staat zahlt nicht für Hausbesuche von Prostituierten

Prostituiertenbesuche verbessern weder Alltagskompetenz noch Einbindung in Gemeinwesen

Personen, die durch eine Behinderung in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe beanspruchen. Einen Anspruch auf die Finanzierung von Prostituiertenhausbesuchen haben sie dabei allerdings nicht. Dies entschied das Thüringer Landessozialgericht.

Im entschiedenen Fall hatte der Beschwerdeführer begehrt, den Sozialhilfeträger im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm u.a. die Kosten für Hausbesuche von Prostituierten, für die Pflege des eigenen Gartens und für den Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen zu gewähren. Im Beschwerdeverfahren erklärte sich der Sozialhilfeträger – unter weiteren Einschränkungen – bereit, die jährlichen Fahrtkosten für sechs Taxifahrten zu Veranstaltungen in einer mittleren Entfernung vom Wohnort des Beschwerdeführers zu erstatten.

Anspruch auf Kostenübernahme besteht nur teilweise

In den Gründen der Entscheidung hat das Thüringer Landessozialgericht herausgestellt, dass der Sozialhilfe die Aufgabe zugewiesen ist. dem Leistungsempfänger ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Ein Leben in Würde ist aber auch ohne die begehrten Sexualkontakte möglich, so dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf die Finanzierung von Prostituiertenhausbesuchen hat. Zudem sind die Prostituiertenbesuche weder geeignet, die Alltagskompetenz noch seine Einbindung in das Gemeinwesen zu verbessern. Mit der letztgenannten Erwägung verneinte das Gericht auch einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Gartenpflege. Hinsichtlich der Besuche von Kultur- und Sportveranstaltungen unterschied das Gericht zwischen den Eintrittpreisen und den Fahrtkosten. Da die Eintrittpreise dem Beschwerdeführer nicht infolge seiner Behinderung erwachsen, kann er deren Erstattung nicht grundsätzlich beanspruchen. Demgegenüber hat der Beschwerdeführer auf Grund seiner eingeschränkten Mobilität grundsätzlich Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Das Gericht sprach aber auch aus, dass es im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen keine unbegrenzte Sozialisierung auf Kosten zur Teilnahme am kulturellen Leben gibt. Daher erachte das Gericht die Kostenübernahme für jährlich sechs Taxifahrten als ermessengerecht und wies die weitere Beschwerde zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2009
Quelle: ra-online, LSG Thüringen

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8261 Dokument-Nr. 8261

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8261

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung