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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.12.2023
- 6 U 25/23 -
Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung
Kontaktversuch des Mobilfunkbetreibers gegen ausdrücklichen Kundenwunsch stellt unzulässige Kundenwerbung dar
Mobilfunkanbieter hat an Verbraucher:innen nach Kündigung des geschlossenen Mobilfunkvertrages ein Anschreiben versendet, um angeblich noch offene Fragen zu klären. Ein solches Schreiben ist unzulässig, wenn mit dem Schreiben der Angeschriebene zur Kontaktaufnahme bewegt werden soll, obwohl es keine klärungsbedürftigen offenen Fragen gab. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht
Die freenet DLS GmbH hat einen Verbraucher angeschrieben, der seinen Mobilfunkvertrag gekündigt hatte. Der Verbraucher hatte mit dem Kündigungsschreiben zugleich dazu aufgefordert, eine weitere
Klärungsbedarf als Vorwand zur Rückgewinnung
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in zweiter Instanz die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des Landgerichtes Kiel, zurückgewiesen. Den Tenor des angefochtenen Urteils hat das OLG neu gefasst. Das OLG hat in seinen Gründen dargestellt, dass ein Schreiben eine unzumutbare Belästigung darstellen kann, wenn das Schreiben dazu dient, dem Kunden eine Werbung aufzudrängen, die ausdrücklich nicht gewünscht war. In dem Kündigungsschreiben des Kunden selbst waren alle Angaben enthalten, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich waren. Eines Telefonates bedurfte es damit zur Abwicklung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2024
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, ra-online (ab)
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Dokument-Nr. 33643
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