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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.07.2022
- 4 B 228/21 und 4 B 235/21 -
Energieversorgung: Eilanträge gegen Bau einer Hochspannungsleitung erfolglos
Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf darf vorläufig gebaut werden
Die Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf darf vorläufig gebaut werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat zwei Eilanträge betroffener Grundstückeigentümer abgelehnt.
Die neue Trasse soll zur Sicherung der Energieversorgung einen Leitungsring schließen, mit dem insbesondere der Abfluss von eingespeister Windenergie in die großen Verbrauchszentren ermöglicht werden soll. Gegenstand der nun entschiedenen Verfahren ist ein etwa 18 km langer Abschnitt zwischen den Umspannwerken Oberelsdorf und Röhrsdorf. Gegen den entsprechenden
Erdverkabelung oder Freileitung? - Prüfung nach Energiewirtschaftsgesetz
In der Sache war vom Gericht unter anderem zu prüfen, ob die Trasse mit einer
Prüfung nach § 43 h des Energiewirtschaftsgesetzes und Wahl der Trasse nicht zu beanstanden
Diese Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht ebenso wenig beanstandet wie die Wahl der Trasse, die im Wesentlichen parallel zur Bundesautobahn 72 geführt wird. Darüber hinaus haben die Antragsteller verschiedene Verfahrensfehler gerügt, die das Oberverwaltungsgericht nach der im einstweiligen Rechtsschutz nur möglichen summarischen Prüfung nicht feststellen konnte. Gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts ist kein Rechtsmittel gegeben. Über die Klagen in der Hauptsache ist noch nicht entschieden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2022
Quelle: Sächsische Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32076
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