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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 31.05.2011
- S 19 R 5054/07 -
Kind hat keinen Anspruch auf Halbweisenrente aus Versicherung des nicht leiblichen Vaters
Kind einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann nicht als Stief- und Pflegekind des Lebenspartners angesehen werden
Ein im Haushalt einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebendes Kind hat keinen Anspruch auf Halbwaisenrente aus der Versicherung des Partners, der nicht der leibliche Vater ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Fall begehrte von dem Rentenversicherungsträger die Gewährung einer
Pflegekindschaftsverhältnis liege nur bei völlig gelöster Bindung zum leiblichen Elternteil vor
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage jedoch ab. Ein Anspruch auf Gewährung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- LSG Sachsen-Anhalt zum Anspruch auf Halbwaisenrente für Stiefkinder
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: L 3 R 212/08]) - VG Dortmund: Kind erhält nach Tod des Großvaters Halbwaisenrente
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.04.2009
[Aktenzeichen: S 15 (2) R 155/06]) - Halbwaisenrente durch DNA-Analyse
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, sonstiges vom 22.05.2006
[Aktenzeichen: L 8 RA 31/03])
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Dokument-Nr. 12690
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