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Sozialgericht Speyer, Urteil vom 16.01.2012
- S 5 SB 563/08 -
Tod eines Klägers führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Anspruchs auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Feststellung der Schwerbehinderung stellt notwendige Voraussetzung für Gewährung von beantragter Altersrente dar
Ist die Feststellung einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung - GdB - von 50 und mehr) für die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung notwendig, erlischt der Anspruch auf die Feststellung ausnahmsweise nicht mit dem Tode des Klägers. Dies entschied das Sozialgericht Speyer und gab einer entsprechenden Klage der Rechtsnachfolger eines verstorbenen Klägers statt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Sozialgericht Speyer der Klage der Rechtsnachfolger eines im laufenden Klageverfahren verstorbenen Klägers stattgegeben und das Land Rheinland-Pfalz – vertreten durch das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – verurteilt, bei dem verstorbenen Kläger einen Gesamt-GdB von 50 ab Januar 2008 festzustellen.
Kläger hatte Voraussetzungen für Feststellung eines GdB von 50 aufgrund seiner Erkrankungen erfüllt
Die durchgeführten umfangreichen medizinischen Ermittlungen haben ergeben, dass der Kläger entgegen der Einschätzung des Landesamtes bereits im Januar 2008 aufgrund seiner Erkrankungen die Voraussetzungen für die Feststellung eines GdB von 50 erfüllt hat. Die Tatsache, dass der Kläger im Laufe des Verfahrens verstorben ist, steht dem Anspruch der Rechtsnachfolger des Klägers auf
Gesetzliche Vorgaben machen Anerkennung der Schwerbehinderung bei Beginn der Altersrente erforderlich
Zwar erlischt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Anspruch auf Feststellung des Grades der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2012
Quelle: Sozialgericht Speyer/ra-online
- BSG zur Feststellung des Behindertengrades bei Personen mit Wohnsitz im Ausland
(Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2007
[Aktenzeichen: B 9/9a SB 2/07, B 9/9a SB 2/06 R]) - Geringere Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente rechtmäßig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008
[Aktenzeichen: 1 AZR 475/07])
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Dokument-Nr. 13356
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