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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.03.2016
- S 14 KR 760/14 -
Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf Kosten für Gebärdensprachkurs übernehmen
Teilnahme an Kursen ist als Krankenbehandlung einzustufen
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen müssen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Bürger geklagt, der an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet, die, wie ärztlich bescheinigt, mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führen wird. Aus diesem Grund möchte er schon jetzt die
SG bejaht Leistungspflicht der Krankenkasse
Das Sozialgericht Koblenz hält die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2016
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
- Sozialhilfeträger muss Kosten für simultan übersetzenden Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Erstklässlerin nicht übernehmen
(Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.03.2013
[Aktenzeichen: S 4 SO 937/13 ER]) - Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013
[Aktenzeichen: L 7 SO 4642/12])
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Dokument-Nr. 22382
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