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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 12.02.2015
- S 11 SO 1505/13 -
Ungeeignetes "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze: Rentnerin erhält höheren Mietzuschuss
Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von allein lebender Sozialhilfeempfängerin zahlen
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Stadt Heilbronn einer allein lebenden Sozialhilfeempfängerin einen höheren Mietzuschuss zahlen muss. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die dem Mietspiegel und damit auch dem schlüssigen Konzept zu Grunde liegende Datenerhebung bezüglich der hier relevanten 1-Personen-Haushalte nicht ausreicht.
Die 67jährige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt allein in einer 58qm großen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Heilbronn-Böckingen. Für ihre
Zu Grunde liegende Datenerhebung für relevanten 1-Personen-Haushalte nicht ausreichend
Die hiergegen gerichtete Klage hatte teilweise Erfolg. Das Sozialgericht Heilbronn entschied, dass die dem
Hinweis zur Rechtslage:
Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - [SGB XII] werden Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Nach Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 dieser Vorschrift sind die Aufwendungen für die Unterkunft, soweit sie den die Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, insoweit als Bedarf zu berücksichtigen, als es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der insoweit angemessene Quadratmeterpreis einer Wohnung sowohl für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2015
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Mietobergrenzen für SGB II-Bezieher im Landkreis Heidekreis rechtswidrig
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.04.2014
[Aktenzeichen: L 7 AS 786/11]) - SG Kassel zu den Anforderungen an einen "Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel"
(Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 01.11.2010
[Aktenzeichen: S 12 SO 39/10 ER])
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Dokument-Nr. 20666
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