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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 15.07.2014
- S 22 AS 341/12 -
Alleinerziehende Mutter hat trotz Sparguthabens Anspruch auf Hartz IV-Leistungen
Sparvermögen des von den Großeltern für das Enkelkind angelegen Sparbuchs steht hilfebedürftigen Mutter nicht zur Verfügung
Das Jobcenter darf Leistungen nicht immer wegen eines zu hohen Sparguthabens ablehnen. Das Guthaben muss einem Hilfebedürftigen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und gab damit der Klage einer alleinerziehenden Mutter statt und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung von Hartz IV Leistungen.
Die 48jährige Frau des zugrunde liegenden Streitfalls lebt mit ihrer minderjährigen Tochter in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft und erhält
Verfügung über Sparvermögen ist Großeltern vorbehalten
Das Sozialgericht Gießen konnte sich dieser Sichtweise nicht anschließen. Bei Sparbüchern oder Konten, die von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2014
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
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Dokument-Nr. 18893
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