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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 19.09.2016
- S 19 AS 1803/15 -
Hartz IV: SG zur Leistungsbegrenzung wegen unangemessener Wohnkosten für Hauseigentümer
Kostensenkungsaufforderung durch Behörde versäumt
Ein Jobcenter muss die Kosten für die Erneuerung einer defekten Gasheizung ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Wohnkosten tragen, wenn es zuvor der langzeitarbeitslosen Hauseigentümerin keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt hat. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden
Im vorliegenden Fall bewohnt eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II mit ihrem Sohn ein eigenes Reihenhaus. Das
Aufwendungen für Heizungserneuerung als Instandsetzungskosten vom Jobcenter zu tragen
Die hiergegen von der arbeitslosen Mutter erhobene Klage hatte Erfolg. Das Gericht verringerte die Darlehensschuld der Klägerin bei dem
Erforderlichkeit einer Kostensenkungsaufforderung
Es könne dahinstehen, ob die Wohnkosten wie von dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2016
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ ra-online
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Dokument-Nr. 23206
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