wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Sachsen, Urteil vom 05.04.2006
5 B 76/04 -

OVG zu den Grenzen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Grundsatzentscheidung: Keine "Flucht in die Verbesserung"

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Voraussetzungen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen konkretisiert. Fehlt es an einer Erneuerungsbedürftigkeit der Straße dürfen zur Ermöglichung einer Beitragserhebung keine Maßnahmen zur Verbesserung der – an sich ordnungsgemäßen – Straße durchgeführt werden.

Die Stadt Leipzig hatte in einer Nebenstraße die bisherige Bitumendecke durch ein Betonsteinpflaster ersetzt und die tragenden Schichten ausgewechselt; insbesondere erhielt die Straße eine Frostschutzschicht. Sie zog den Kläger zu einem Straßenausbaubeitrag i.H.v. 1.829,- DM unter dem Gesichtspunkt der „Verbesserung“ der Straße heran. Der Kläger machte dagegen geltend, dass die Nutzungsdauer der bisherigen Straßendecke noch nicht abgelaufen gewesen sei. Zudem hätten Versorgungsträger – die Wasserwerke und die Stadtwerke – die Straße bei Leitungsbaumaßnahmen beschädigt.

Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage unter Abänderung eines stattgebenden Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig (6 K 1854/01) ab. Zwar dürfe es keine „Flucht in die Verbesserung“ geben, d.h. es sei unzulässig, eine Straße nur deshalb mit einer besseren Ausstattung zu versehen – und nicht bloß zu erneuern – um Beiträge erheben zu können, die bei einer Erneuerung nicht hätten erhoben werden dürfen. Dies könne etwa der Fall sein, wenn die Straße erst wenige Jahre zuvor gebaut worden sei oder ein Versorgungsträger sie nach der Durchführung von Leitungsbauarbeiten nicht wieder fachgerecht hergestellt hätte. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Die Baumaßnahme habe eine Verbesserung der bisherigen – reparatur- und frostanfälligen – Straßendecke dargestellt und sei deshalb straßenausbaubeitragsfähig. Hierfür komme es nicht notwendig darauf an, dass deren Nutzungsdauer bereits abgelaufen sei oder nur die Verkehrsteilnehmer – und nicht auch Leitungsbauarbeiten - zu deren Verschlechterung beigetragen hätten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Sachsen vom 26.04.2006

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Straßenbau

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2628 Dokument-Nr. 2628

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2628

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung