Werbung
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Straßenbau“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straßenbau“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.01.2023
- 1 K 492/22.KO -
Keine Entschädigung für Anlieger
Entschädigungsfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durfte gegenüber der Stadt Rennerod nicht die Feststellung treffen, die Eigentümer eines Hausgrundstücks hätten Anspruch auf Entschädigung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Beigeladenen, Eheleute, sind Eigentümer eines im Gebiet eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücks. Hierauf ließen sie im Jahr 2002 ein Wohngebäude mit einer Zufahrt zu der provisorischen Verkehrsanlage errichten, die erst in den Jahren 2014 bis 2016 fertiggestellt wurde. Hierdurch entstand von der Straße zu diesem Grundstück eine etwa 25 cm bis 30 cm hohe Stufe. In der Folge forderten die Grundstückseigentümer von der Stadt Rennerod die Übernahme der Kosten für ein Absenken ihrer Zufahrt auf das Straßenniveau. Die Stadt lehnte dies ab. Die hiergegen vor den Zivilgerichten erhobene Klage blieb erfolglos. Daraufhin beantragten die Eheleute bei... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.11.2021
- 1 BvL 1/19 -
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar
KAG-Regelung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG RP) mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) insoweit unvereinbar ist, als danach Erschließungsbeiträge nach dem Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzt erhoben werden können. Die Beitragspflichten verjähren in Rheinland-Pfalz zwar vier Jahre nach Entstehung des Abgabeanspruchs. Der Beginn der Festsetzungsfrist knüpft damit allerdings nicht an den Eintritt der Vorteilslage an, weil die Entstehung des Abgabeanspruchs von zusätzlichen Voraussetzungen abhängt. So bedarf es unter anderem einer öffentlichen Widmung der Erschließungsanlage, die erst nach tatsächlicher Fertigstellung der Anlage erfolgen kann. Die tatsächliche Vorteilslage und die Beitragserhebung können somit zeitlich weit auseinanderfallen. Dies verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit. Der Landesgesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Im hier vorliegenden Fall wendet sich ein Eigentümer mehrerer Grundstücke in Rheinland-Pfalz gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße. In den Jahren 1985/1986 wurde die an die Grundstücke des Klägers angrenzende Straße vierspurig mit einer Länge von knapp 200 Metern gebaut. 1991 zog die Stadt den Kläger zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2020
- 11 S 6.20 -
Naturschutzverbandes scheitert mit Antrag auf vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten im Zuge des Ausbaus der L 794
Baumfällarbeiten für geplanten Ausbau unumgänglich
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die im Zuge des Ausbaus der Landesstraße 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf in Brandenburg geplanten Baumfällarbeiten erfolgen dürfen.
Ein Naturschutzverband begehrt im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens, im Zuge des Ausbaus der L 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf geplante Baumfällarbeiten vorläufig zu untersagen.Der Eilrechtsschutzantrag sei zwar zulässig, soweit er sich gegen die für 26 Bäume erteilte Befreiung von den gesetzlichen Verboten des Alleenschutzes richte. Er sei aber nicht begründet.... Lesen Sie mehr
Werbung
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2017
- 1 K 1650/17 -
Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau
Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung können nicht als "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" anerkannt werden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sogenannten "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" im Sinne des § 35 a Abs. 3 EStG beinhalten und daher zu keiner Steuerermäßigung führen.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks im Landkreis Cochem-Zell und musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtungen zahlen (rund 8.700 Euro). Den in den Beiträgen enthaltenen Lohnanteil schätzte sie auf 5.266 Euro und machte diesen Betrag in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Handwerkerleistung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2017
- 3 K 3130/17 -
Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar
Planungskosten für Straßenausbaumaßnahmen stellen keine Handwerkerleistungen dar
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann.
In dem zur Entscheidung stehenden Fall wollte ein Ehepaar einen Teil der Erschließungskosten, die es an die Gemeinde für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück zahlen musste, als solche für eine haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer absetzen. Da der Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde nur eine Gesamtsumme auswies, schätzten sie die Arbeitskosten... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2016
- S 1 U 431/16 -
Sehnenscheidenentzündung im Ellenbogen eines Straßenbauers und Pflasterers kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden
Arbeitstechnische Voraussetzungen zur Anerkennung einer Berufskrankheit nicht erfüllt
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Sehnenscheidenentzündung im Bereich beider Ellenbogen bei einem Straßenbauer und Pflasterer nicht als Berufskrankheit anerkannt werden kann.
Der 1966 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte die Anerkennung von Gesundheitsstörungen der Arme/Hände als Folge einer Berufskrankheit der Nr. 2101 der Anl. 1 zur Berufskrankheitenverordnung. Er war nach seiner Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zwischen Oktober 1995 und Dezember 2000 - mit Unterbrechungen - als Waldarbeiter beschäftigt. Von Februar... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.01.2015
- BVerwG 9 C 1.14 bis BVerwG 9 C 5.14 -
Verzögerter Straßenbau: Grundstückseigentümer können bei vertraglich vereinbarten Erschließungskosten nicht zu Nachforderungen herangezogen werden
Inflationsbedingte Steigerung des Erschließungsaufwandes begründet keinen Anpassungsanspruch der Gemeinde
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Grundstückseigentümer, die sich mit der Gemeinde vertraglich über die von ihnen zu tragenden Erschließungskosten geeinigt haben, nicht für Mehrkosten herangezogen werden können, die im Wesentlichen inflationsbedingt entstanden sind.
Die beklagte Stadt Menden (Sauerland) schloss Anfang der 1970er Jahre mit den Klägern sogenannte Ablösungsverträge. Darin verpflichteten sich die Kläger, die auf ihre Baugrundstücke entfallenden anteiligen Erschließungskosten bereits vor Fertigstellung der Erschließungsstraße zu zahlen. Damit sollte der nach der endgültigen Herstellung der Straße an sich fällige Erschließungsbeitrag... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.06.2014
- 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 -
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller Zurechnung eines Sondervorteils zulässig
Vorschrift des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar
Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen muss nach Maßgabe des konkret zurechenbaren Vorteils vorgenommen werden, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die maßgebliche Vorschrift des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes ist bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Zur Prüfung der Frage, ob die angegriffenen Beitragssatzungen den jetzt geklärten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, wurden die Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen.
Die Beschwerdeführerinnen wurden auf der Grundlage kommunaler Satzungen zu wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen herangezogen. Dem Verfahren 1 BvR 668/10 liegt ein Bescheid der Stadt Saarburg für das Jahr 2007 in Höhe von 146,30 Euro zu Grunde, dem Verfahren 1 BvR 2104/10 ein Bescheid der Stadt Schifferstadt für das Jahr 2006 in Höhe von 27,36 Euro. Die hiergegen gerichteten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 20.03.2014
- 4 K 633/13.NW -
Gewerbetreibender hat Anspruch auf ordnungsgemäße Zufahrt zu seinem Grundstück für schwere LKW
Öffentliches Straßennetz muss Heran- und Hinauffahren eines im Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbebetriebs mit entsprechenden Großfahrzeugen ermöglichen
Ein Unternehmer, der in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiet einen Gewerbebetrieb führt, hat Anspruch gegen die Kommune, dass diese für sein Grundstück eine Zufahrt zu öffentlichen Verkehrswegen erstellt, die zum Befahren mit Schwerlasttransportern geeignet ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines Anwesens in der Gemarkung der beklagten Gemeinde Ilbesheim. Dort betreibt er seit 2003 einen Landmaschinenbetrieb, zu dem neben einem Werkstattbereich für Landmaschinen auch der Verkauf und die Vermietung von Maschinen und Geräten gehören. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines im April 1998 bekanntgemachten Bebauungsplans,... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.03.2014
- 10 LC 85/12 -
Vollständige Privatfinanzierung einer Straßenausbaumaßnahme durch die Anlieger unzulässig
Vereinbarung der Anlieger mit der Gemeinde stellt Umgehung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde dar
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine vollständige Privatfinanzierung einer Straßenausbaumaßnahme durch die Anlieger der Straße für unzulässig erklärt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Rat der Gemeinde in den Jahren 2009 und 2011 beschlossen, dass die Anlieger von bestimmten Gemeindestraßen auf eigene Kosten die Fahrbahndecken durch den Auftrag einer Deckschicht von 4 bis 5 cm zu erneuern haben. Dies wurde von den Einverständniserklärungen aller Anlieger sowie der Überweisung eines "freiwilligen Reparaturbeitrags" abhängig gemacht.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Straßenbau“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »