wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 07.06.2017
4 B 112/17 -

Kapazitätsvorbehalt darf Anspruch auf Erhalt eines Kita-Betreuungsplatzes nicht entgegenstehen

Anspruch auf frühkindliche Förderung muss unabhängig von finanzieller Situation der Kommunen erfüllt werden

Das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen hat entschieden, dass ein Kapazitätsvorbehalt dem Anspruch auf Erhalt eines Betreuungsplatzes in einer Kinder­tages­einrichtung oder Kindertagespflege nicht entgegensteht.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren, dem der Antrag eines Kindes auf Erhalt eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege in Leipzig zugrunde lag.

Vorläufiger Zuweisung eines Betreuungsplatzes darf nicht mangelnde Kapazitäten entgegengehalten werden

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschied, dass eine vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragene Unfähigkeit, einen Platz zur frühkindlichen Förderung mangels Kapazität zur Verfügung stellen zu können, dem Anspruch auf vorläufige Zuweisung des Betreuungsplatzes nicht entgegengehalten werden könne. Nach § 24 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs VIII bestehe ein unbedingter Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, der zu einer Gewährleistungspflicht führe, die unabhängig von der finanziellen Situation der Kommunen zu erfüllen sei.

Jugendhilfeträger darf sich nicht auf fehlenden freien Krippenplatz berufen

Der Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz werde durch die Auslastung der dem Jugendhilfeträger zur Verfügung stehenden Einrichtungen nicht berührt. Dieser könne sich deshalb nicht darauf berufen, dass zurzeit kein freier Krippenplatz vorhanden sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 21.03.2017
    [Aktenzeichen: 5 L 121/17]
Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24361 Dokument-Nr. 24361

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24361

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung