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Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 07.06.2017
- 4 B 112/17 -
Kapazitätsvorbehalt darf Anspruch auf Erhalt eines Kita-Betreuungsplatzes nicht entgegenstehen
Anspruch auf frühkindliche Förderung muss unabhängig von finanzieller Situation der Kommunen erfüllt werden
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat entschieden, dass ein Kapazitätsvorbehalt dem Anspruch auf Erhalt eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege nicht entgegensteht.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren, dem der Antrag eines Kindes auf Erhalt eines Betreuungsplatzes in einer
Vorläufiger Zuweisung eines Betreuungsplatzes darf nicht mangelnde Kapazitäten entgegengehalten werden
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschied, dass eine vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragene Unfähigkeit, einen Platz zur frühkindlichen Förderung mangels Kapazität zur Verfügung stellen zu können, dem Anspruch auf vorläufige Zuweisung des Betreuungsplatzes nicht entgegengehalten werden könne. Nach § 24 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs VIII bestehe ein unbedingter Rechtsanspruch auf
Jugendhilfeträger darf sich nicht auf fehlenden freien Krippenplatz berufen
Der Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz werde durch die Auslastung der dem Jugendhilfeträger zur Verfügung stehenden Einrichtungen nicht berührt. Dieser könne sich deshalb nicht darauf berufen, dass zurzeit kein freier Krippenplatz vorhanden sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen/ra-online
- Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 21.03.2017
[Aktenzeichen: 5 L 121/17]
- Stuttgart muss Mehrkosten für privaten Platz wegen fehlenden Kitaplatzes erstatten
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016
[Aktenzeichen: 12 S 1782/15]) - Bundesgerichtshof bejaht mögliche Schadensersatzansprüche von Eltern bei Verdienstausfall wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2016
[Aktenzeichen: III ZR 278/15, III ZR 302/15 und III ZR 303/15])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 24361
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