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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.11.2019
8 B 629/19 -

Kfz-Kennzeichen "HH 1933" sittenwidrig

Buchstaben-Zahlen-Kombination "HH 1933" lässt ohne Weiteres Assoziation mit NS-Regime herstellen

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Kreis Viersen ein zunächst erteiltes Kfz-Wunschkennzeichen mit der Kombination "HH 1933" zu Recht von Amts wegen geändert hat.

Den gegen die Änderung des Kennzeichens gerichteten Eilantrag des Antragstellers lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab.

Kennzeichenkombination aufgrund der offensichtlichen, sich aufdrängenden Bezüge zum Nationalsozialismus sittenwidrig

Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Kennzeichenkombination aufgrund der offensichtlichen, sich aufdrängenden Bezüge zum Nationalsozialismus sittenwidrig sei. Für einen durchschnittlichen Bürger der Bundesrepublik sei offenkundig, dass es sich um die Abkürzung des Hitlergrußes sowie das Jahr der sogenannten Machtergreifung der Nationalsozialisten handele. Unerheblich sei, ob der Antragsteller subjektiv mit diesem Wunschkennzeichen seine Sympathie zum NS-Regime zum Ausdruck bringen möchte. Entscheidend sei, dass die Buchstaben-Zahlen-Kombination "HH 1933" aufgrund des allgemeinen Geschichtsbewusstseins objektiv geeignet sei, ohne Weiteres eine Assoziation mit dem NS-Regime herzustellen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online (pm/kg)

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Kommentare (1)

 
 
Horst Brand schrieb am 18.11.2019

Ich halte es für irrsinnig, das Kfz-Kennzeichen "HH 1933" gerichtlich zu verbieten, weil es angeblich sittenwidrig ist. Das Einzige, was mir bei diesem Kennzeichen in den Sinn kommt, ist die Tatsache, dass das Fahrzeug wohl aus der Hansestadt Hamburg kommt. Was geht in den Köpfen dieser Richter denn nur vor?

Da gibt es doch viele andere Beispiele, wo die deutsche Justiz viel härter durchgreifen sollte. Zum Beispiel bei Hass-Kommentaren und Drohungen im Internet oder tätlichen Angriffen.

Aber ein paar Buchstaben und Zahlen zu verbieten, nur weil irgendwelche Leute diese mit irgendwelchen Ereignissen in der Vergangenheit in Zusammenhang bringen könnten, ist absolut abwegig.

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