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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Autokennzeichen“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 03.12.2019
- 1 K 3320/18 L -
Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen stellt Arbeitslohn dar
Arbeitgeber zur Zahlung von Lohnsteuer verpflichtet
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, der Lohnsteuer unterliegt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls schloss mit einer Vielzahl von Mitarbeitern Mietverträge über Werbeflächen an deren privaten Fahrzeugen ab, in denen sich die betreffenden Mitarbeiter zur Anbringung von Kennzeichenhaltern mit der Firmenwerbung der Klägerin gegen ein Entgelt in Höhe von 255 Euro im Jahr verpflichteten. Das beklagte Finanzamt vertrat die Auffassung, dass diese Vergütung Arbeitslohn darstelle und nahm die Klägerin als Arbeitsgeberin für die Lohnsteuernachzahlung in Haftung. Mit ihrer hiergegen erhobenen Klage machte die Klägerin geltend, dass die Anmietung der Werbefläche in Form der Kennzeichenhalter in ihrem eigenbetrieblichen... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.11.2019
- 8 B 629/19 -
Kfz-Kennzeichen "HH 1933" sittenwidrig
Buchstaben-Zahlen-Kombination "HH 1933" lässt ohne Weiteres Assoziation mit NS-Regime herstellen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Kreis Viersen ein zunächst erteiltes Kfz-Wunschkennzeichen mit der Kombination "HH 1933" zu Recht von Amts wegen geändert hat.
Den gegen die Änderung des Kennzeichens gerichteten Eilantrag des Antragstellers lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab.Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Kennzeichenkombination aufgrund der offensichtlichen, sich aufdrängenden Bezüge zum Nationalsozialismus... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13.11.2019
- 12 LC 79/19 -
Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" auf der B 6 rechtmäßig
OVG hat keine durchgreifenden Bedenken gegen Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Polizeigesetzes
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Land Niedersachsen Fahrzeuge mittels der sogenannten "Abschnittskontrolle" (=Section Control) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen überwachen darf. Diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kann daher wieder in Betrieb genommen werden. Die Berufung der Polizeidirektion Hannover für das Land Niedersachsen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover war damit erfolgreich.
Die Besonderheit dieser, in anderen europäischen Ländern schon länger eingesetzten Art der Geschwindigkeitsüberwachung besteht darin, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere, hier rund zwei Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird. Deshalb werden bei Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus der überwachte(n) Strecke vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, und... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.07.2019
- 12 MC 93/19 -
Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" auf der B 6 vorläufig wieder zulässig
Neues Niedersächsisches Polizeigesetzes gibt erforderliche gesetzliche Eingriffsermächtigung
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Antrag eines Fahrzeughalters abgelehnt, es der Polizeidirektion Hannover vorläufig zu untersagen, vom ihm geführte Fahrzeuge mittels der sogenannten "Section Control" (= Abschnittskontrolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen zu überwachen. Diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kann daher zunächst wieder in Betrieb genommen werden. Das Oberverwaltungsgericht änderte mit seiner Entscheidung auf Antrag der Polizeidirektion des vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover ab.
Die Besonderheit dieser, in anderen europäischen Ländern schon länger eingesetzten Art der Geschwindigkeitsüberwachung besteht darin, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere, hier rund zwei Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird. Deshalb werden bei Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus der überwachte(n) Strecke vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, und... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.05.2019
- 12 ME 68/19 -
Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" bleibt vorläufig verboten
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt vorläufige Abschaltung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" auf der B 6 bleibt vorläufig verboten bleibt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Hannover.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. März 2019, mit dem der Polizeidirektion im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt worden war, von dem Antragsteller geführte Fahrzeuge mittels der sogenannten "Section Control" (= Abschnittskontrolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2019
- 6 L 175/19 -
Kfz-Zulassungsbehörde darf Autokennzeichen "HH 1933" einziehen
Kennzeichen erinnert an nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ist daher sittenwidrig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Auto-Kennzeichen "HH 1933" durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen werden durfte, da es an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft erinnert und daher sittenwidrig ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen das Kennzeichen "HH 1933" zunächst als Wunschkennzeichen vergeben. Auf eine Bürgerbeschwerde zog es das Kennzeichen jedoch wieder ein. Dagegen wandte sich der Fahrzeughalter im Wege der Klage und eines Eilrechtschutzverfahrens.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilrechtschutzverfahren... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 29.04.2019
- 4 HK O 14312/18 -
Keine Kennzeichnungspflicht für Influencer-Werbung auf Instagram
Erkennbarkeit des gewerblichen Handelns muss in jedem Einzelfall geprüft werden - Entscheidung des LG darf nicht generell mit Blick auf andere Blogger oder Influencer verallgemeinert werden
Das Landgericht München I hat die Klage des Verbands Sozialer Medien e.V. gegen eine Influencerin abgewiesen.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Verband Sozialer Medien e.V. (VSW) von der Beklagten, die unter anderem als Influencerin einen Instagram-Account betreibt, Werbung für diverse Produkte bzw. Marken auf ihrem Account zu unterlassen, sofern diese dort nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet sind.Die Beklagte hat aktuell 485.000 Follower (Abonnenten) auf Instagram... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 12.03.2019
- 7 A 849/19 und 7 B 850/19 (Eilverfahren) -
Keine gesetzliche Grundlage für Verkehrsüberwachung mittels "Section Control"
Eingriff in Rechte muss auch nicht während eines Probebetriebes von "Section Control" hingenommen werden
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass es derzeit für die Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" keine gesetzliche Grundlage gibt. Laut Ausführungen des Gerichts sei der Staat nicht zwingend auf "Section Control" angewiesen und könne die Verkehrsüberwachung bis zur Schaffung einer Rechtsgrundlage auch auf andere Weise durchführen.
Der Antragsteller und Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte, dass das Land Niedersachsen es unterlässt, Geschwindigkeitskontrollen hinsichtlich der von ihm geführten Fahrzeuge mittels der Anlage "Section Control" auf der B6 in Laatzen zwischen den Anschlussstellen Gleidingen und Laatzen durchzuführen.Durch "Section Control" werden die Kfz-Kennzeichen aller... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10 -
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Teilen verfassungswidrig
Verfassungswidrige Vorschriften größtenteils allerdings bis zum 31. Dezember 2019 weiter anwendbar
Die polizeirechtlichen Vorschriften zur Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen sind teilweise verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht unter Zugrundelegung der Maßstäbe aus dem Beschluss vom selben Tag (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften größtenteils allerdings übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.
Die Polizei in Baden-Württemberg und Hessen wird mit den angegriffenen Vorschriften dazu ermächtigt, durch den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen verdeckt die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und diese mit zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen abzugleichen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -). Anders als nach der Verwaltungspraxis... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 142/15 -
Bayerischen Polizeiaufgabengesetz: Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Teilen verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht rügt Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt (Änderung der Rechtsprechung). Diese Eingriffe sind nur teilweise gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften aber größtenteils übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.
In Bayern ist die Polizei dazu ermächtigt, automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen durchzuführen. Dabei wird das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs verdeckt von einem Kennzeichenlesesystem automatisiert erfasst, kurzzeitig gemeinsam mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung gespeichert und mit Kennzeichen aus dem Fahndungsbestand abgeglichen. Für den... Lesen Sie mehr
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