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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.02.2020
- 5 A 3227/17 und 5 A 1631/18 -
OVG Nordrhein-Westfalen: Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard-Bullterrier nicht nur nach Widerristhöhe
"Miniatur Bullterrier“ können trotz geringer Überschreitung der Widerristhöhe nicht als gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes angesehen werden
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Hunde der Rasse "Miniatur Bullterrier", die im Unterschied zu Standard-Bullterriern nicht als gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes gelten, von diesen in erster Linie anhand der Widerristhöhe und ergänzend anhand weiterer Kriterien abzugrenzen sind.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerinnen streiten in zwei Verfahren jeweils mit der Stadt Düsseldorf um die Einstufung ihrer
Gekauft als Miniatur-Bullterrier - von der Stadt eingestuft als Bullterrier
Jagger und Louis sind als Miniatur
OVG: Überschreitung der Widerristhöhe von ca. 10 % regelmäßig unschädlich
Das Oberverwaltungsgericht hat beiden Klägerinnen Recht gegeben. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt: Die
Hunde trotz geringfügiger Überschreitung der Widerristhöhe keine Bullterrier
Beide
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28441
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