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Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.12.2011
- 4 A 1965/07 -
Sportwettbüros in Spielhallen unzulässig
Auch Online-Terminals im Wege der Selbstbedienung sind unzulässig
In Spielhallen dürfen keine Sportwetten vermittelt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster für eine Essener Spielhalle entschieden.
Zwar verletze das staatliche Monopol im Bereich der
Nach dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag dürften Annahmestellen nicht in Spielhallen eingerichtet werden. Hierzu gehörten auch Online-Terminals, mit denen Kunden im Wege der Selbstbedienung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2011
Quelle: ra-online, OVG Münster (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12716
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