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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 29.12.2021
- 7 ME 194/21 -
100-jähriges Firmenjubiläum rechtfertigt Sonntagsöffnung einer Möbelhaus-Filiale
Vorliegen eines herausragenden Anlasses
In Niedersachen rechtfertigt ein 100-jähriges Firmenjubiläum die Sonntagsöffnung der Filiale einer Firma. Es liegt insofern ein herausragender Anlass gemäß § 5 Abs. 4 NLöffVZG vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 feierte eine Möbelhausfirma das 100-jährige
Zulässige Sonntagsöffnung wegen herausragenden Anlasses
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgericht. Nach § 5 Abs. 4 NLöffZVG könne wegen eines herausragenden Anlasses eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2021
[Aktenzeichen: 1 B 603/21]
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Dokument-Nr. 31434
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