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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14.02.2023
- 10 LC 87/22 -
Änderung des Verfahrens zur Verteilung der Sitze in niedersächsischen kommunalen Ausschüssen von Hare/Niemeyer in D´Hondt ist rechtmäßig
Keine rechtlichen Bedenken gegen Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach D´Hondt
Dass Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zurückgewiesen, mit der dieses die Klage der FDP-Fraktion Wallenhorst auf eine erneute Entscheidung über die Besetzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Wallenhorst sowie des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Wallenhorst GmbH abgewiesen hat.
Nach der Kommunalwahl in Niedersachsen am 12. September 2021 änderte der Landesgesetzgeber § 71 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, wonach die Sitze in den Ausschüssen nach dem sogenannten
Änderung des Verteilungsverfahrens mit Verfassung vereinbar
Mit ihrer Klage wendet sich die FDP-Fraktion der Gemeinde Wallenhorst gegen die Änderung des Verteilungsverfahrens und macht geltend, dass sie nach dem Verfahren
Weder das eine noch das andere Verfahren “richtiger“
Zwar müsse grundsätzlich jeder Ratsausschuss in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln. Jedoch würden weder das Höchstzahlverfahren nach D’Hondt noch das Verfahren nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32647
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