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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.12.2022
- 6 B 8/22 -
Studienstipendium nach Landärztinnen-/Landärzte-Richtlinie des Landes Brandenburg auf BAföG-Leistungen anrechenbar
Stipendium stellt anzurechnende Ausbildungsbeihilfe dar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Frage entschieden, ob bei der Bewilligung von BAföG-Leistungen Zahlungen eines Studienstipendiums anzurechnen sind, das von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg gewährt wird.
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg gewährt an Studentinnen und Studenten der Humanmedizin Stipendien zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs. Hierfür müssen sich die Begünstigten der Stipendien verpflichten, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztweiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs ärztlich tätig zu sein. Dem Kläger, der BAföG-Leistungen bezieht, wurde ein solches
Stipendium ist anzurechnende Ausbildungsbeihilfe
Nach den einschlägigen Regelungen des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32468
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