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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2023
- 3 B 44/21 -
Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten
Verfahren dem Verfassungsrecht zuzuordnen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel "Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen" nicht von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann.
Die Kläger, die die BDS-Bewegung unterstützen, haben sich mit ihrem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gewandt, das den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten bejaht, den
Verwaltungsgerichte nicht zuständig - verfassungsrechtliche Streitigkeit
Dieser Würdigung ist das OVG nicht gefolgt. Er hat die Klage als verfassungsrechtliche Streitigkeit bewertet, die nicht in die Zuständigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33009
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