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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.07.2021
- 11 S 78/21 -
OVG weist Klage gegen vorzeitige Zulassung von Anlagentests im Tesla-Werk ab
Eilantrag der Umweltverbände unzulässig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des NABU Brandenburg und der Grünen Liga Brandenburg gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) u.a. zur vorzeitigen Durchführung von Anlagentests im zukünftigen Tesla-Werk in Grünheide zurückgewiesen.
Gegenstand des Verfahrens ist die vom Landesamt für Umwelt am 1. Juni 2021 erteilte und für sofort vollziehbar erklärte 15.
OVG: Voraussetzung für Zulässigkeit des Antrags nicht erfüllt
Die dagegen gerichtete Beschwerde konnte nach Auffassung des OLG schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Eilantrag der Verbände unzulässig war. Die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Umweltverbandes setzt nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz u.a. voraus, dass der Verband geltend macht, "durch die Entscheidung" in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich - hier des Schutzes von Natur und Umwelt - berührt zu sein.
Störfällen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen durch vorzeitige Anlagentests nicht dargelegt
Maßgebliche Entscheidung sei die angefochtene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30545
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