Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 04.06.2008
- 3 U 236/07 -
Annullierung eines Auto-Kaufvertrages bei schneller Verstopfung des Rußpartikelfilters zulässig
Autohändler muss Käufer vor Vertragsabschluss auf Besonderheiten hinweisen
Ein Autokäufer, der vor Vertragsschluss vom Händler nicht darüber aufgeklärt wird, dass es besonders bei Fahrzeugen, die ausschließlich auf Kurzstrecken eingesetzt werden, zu Verstopfungen des Filters kommen kann, ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Käufer 26.470,- € für einen Diesel-Neuwagen mit
Kontrollleuchte hat nicht ordnungsgemäß vor Ausfällen gewarnt
Darauf sei er aber nicht hingewiesen worden, meinte der Kunde und verklagte den
Autohändler hätte Kunden vor Vertragsabschluss besser informieren müssen
Das Gericht schaltete einen Sachverständigen ein, der bestätigte, dass bei einigen Autoherstellern die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2010
Quelle: ra-online, OLG Stuttgart
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9020
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9020
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.