wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 6. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2018
10 WF 122/18 -

Verweigerung des Umgangs wegen Erkrankung des Kindes setzt Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes voraus

Attest muss Diagnose, voraussichtliche Dauer der Erkrankung und Frage zur Transportfähigkeit des Kindes beinhalten

Verweigert ein Elternteil dem anderen Elternteil den gerichtlich geregelten Umgang wegen der Erkrankung des Kindes, muss es ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ergeben. Zudem muss das Attest Stellung zur Transportfähigkeit des Kindes nehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2018 verweigerte die Mutter eines minderjährigen Kindes dem Vater den Umgang mit dem Kind. Nach einer gerichtlich getroffenen Umgangsregelung stand dem Vater das Umgangsrecht zu. Die Mutter verweigerte aber die Herausgabe mit dem Hinweis, dass das Kind an einer fiebrigen Erkältung erkrankt und deshalb nicht transportfähig sei. Der Vater nahm diesen Vorfall zum Anlass beim Amtsgericht wegen Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Umgangsregelung die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Kindesmutter zu beantragen. Das Gericht kam dem nach. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.

Erforderlichkeit der Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Kindesmutter zurück. Gegen sie sei ein Ordnungsgeld zu verhängen, da sie schuldhaft gegen die gerichtliche Umgangsregelung verstoßen habe. Die Kindesmutter habe die Herausgabe des Kindes nicht mit dem bloßen Hinweis auf eine fiebrige Erkältung des Kindes verweigern dürfen. Vielmehr sei die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes erforderlich. Dieses müsse nicht nur die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen, sondern auch zur Transportfähigkeit des Kindes Stellung nehmen. Für eine Transportfähigkeit des Kindes habe jedenfalls gesprochen, dass die Kindesmutter das Kind in der Zeit der Erkrankung zur Großmutter gebracht hatte.

Zum Umgang gehört Betreuung und Pflege im Krankheitsfall

Das Oberlandesgericht wies zudem darauf hin, dass das Umgangsrecht des Elternteils mit dem Kind dazu diene, den Alltag zu erleben. Dazu gehöre es auch, dass das Elternteil das Kind auch dann betreut und pflegt, wenn es erkrankt ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2020
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • , Beschluss vom 25.06.2018
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 1946
FamRZ 2018, 1946
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 38
NJW-Spezial 2019, 38

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28319 Dokument-Nr. 28319

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28319

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?