Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 31.05.2017
- 9 U 21/17 -
Reifen aus dem Kofferraum gerollt: Kein Anspruch auf Schadensersatz für Sachschaden an eigener Garage nach Reifenwechsel
Bedenkenloses Öffnen des Kofferraums zeugt von Sorglosigkeit des Fahrzeugbesitzers
Ein Reifenhändler, der nach einem Reifenwechsel die Reifen aufrecht stehend im Wagen lagert, haftet nicht für Schäden die entstehen, weil der Fahrzeugbesitzer von innen per Fernsteuerung die Kofferraumklappe seines Fahrzeugs blindlings öffnet, die Reifen herausrollen und dabei Schäden am Garagentor verursachen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann aus Wilhelmshaven seine
Der Mann verklagte daraufhin den Reifenhändler. Dieser hätte die Winterreifen nicht stehend verladen dürfen, zumal er selbst die Sommerreifen extra liegend angeliefert habe. Er habe aufgrund der abgedunkelten Scheiben im Fond des Fahrzeugs nicht bemerken können, dass die Rückenlehne hochgeklappt worden sei.
Etwaiges Verschulden des Reifenhändlers tritt vollständig hinter Handeln des Fahrzeughalters zurück
Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts, nach der dem Mann kein Schadensersatz zustehe. Er hätte durch einen kurzen Blick in den hinteren Wagenbereich ohne weiteres feststellen können, dass die Rückenlehne hochgeklappt worden sei. Den Kofferraum trotzdem gleichsam blindlings zu öffnen, zeuge von einer solchen Sorglosigkeit, dass den Kläger jedenfalls ein so überwiegendes
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24668
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung24668
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.