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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Räderwechsel“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 25.03.2024
- 2 K 2103/23.GI -

Keine Feuerwehrgebühren für spontane Hilfe bei einer Reifenpanne

Das Verwaltungsgericht Gießen gab einer Klage statt, die sich gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Stadt Kirtorf für den Wechsel eines platten Reifens richtete.

In dem Gebiet der Beklagten kam es am 14. Dezember 2022 zu einer Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr. Grund war ein umgestürzter Baum auf der Fahrbahn. Daraufhin rückten insgesamt sechs Einsatzfahrzeuge und 17 Feuerwehrkräfte aus. Ein umgestürzter Baum konnte beim Abfahren der Strecke nicht gefunden werden. Stattdessen trafen die Feuerwehrleute aber auf die Klägerin, die auf der Strecke zuvor eine Reifenpanne hatte. Ihr Auto war am Straßenrand abgestellt und sie wartete dort mit einer Bekannten auf den bereits verständigten ADAC. Die Feuerwehrkräfte boten der Klägerin ihre Hilfe beim Reifenwechsel an und wechselten den platten Reifen, bevor der ADAC eintraf.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 07.02.2018
- 462 C 2065/17 -

Beschädigung des Reifens durch Fremdkörper auf der Startbahn stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar

Fluggesellschaft wegen Flugverspätung zu Ausgleichszahlung verpflichtet

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, weil auf dem Vorflug durch einen metallenen Fremdkörper auf der Startbahn ein Reifen beschädigt wurde und dieser daher ausgetauscht werden muss, steht den davon betroffenen Fluggästen ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu. Ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO liegt nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichte ein Ehepaar im Dezember 2016 nach ihrem Urlaub auf Teneriffa ihren Zielort Hannover mit einer Verspätung von mehr als 18 Stunden. Hintergrund dessen war nach Angabe der Fluggesellschaft, dass ein Reifen des eingesetzten Flugzeugs auf dem Vorflug durch einen metallenen Fremdkörper auf der Startbahn beschädigt wurde. Dadurch musste der Reifen zunächst... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 31.05.2017
- 9 U 21/17 -

Reifen aus dem Kofferraum gerollt: Kein Anspruch auf Schadensersatz für Sachschaden an eigener Garage nach Reifenwechsel

Bedenkenloses Öffnen des Kofferraums zeugt von Sorglosigkeit des Fahrzeugbesitzers

Ein Reifenhändler, der nach einem Reifenwechsel die Reifen aufrecht stehend im Wagen lagert, haftet nicht für Schäden die entstehen, weil der Fahrzeugbesitzer von innen per Fernsteuerung die Kofferraumklappe seines Fahrzeugs blindlings öffnet, die Reifen herausrollen und dabei Schäden am Garagentor verursachen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann aus Wilhelmshaven seine Reifen in der Werkstatt wechseln lassen. Er hatte die neu anzubringenden Sommerreifen bei zurückgeklappter Rückenlehne der Rückbank nebeneinander im Kofferraum liegend zur Werkstatt transportiert. Der Reifenhändler hatte nach der Montage die Rückenlehne hochgeklappt und die alten Winterreifen nebeneinanderstehend in den... Lesen Sie mehr

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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2014
- 9 S 460/13 -

Benzinklausel: Versicherungsschutz durch Privathaft­pflicht­versicherung bei Beschädigung einer Hebebühne während des Reifenwechsels

Keine Verwirklichung des Gebrauchsrisikos des Fahrzeugs, sondern des Risikos der Hebebühne

Kommt es während eines Reifenwechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaft­pflicht­versicherung. Die Benzinklausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne verwirklicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Reifenwechsels in einer Hobbywerkstatt kam es zu einer Beschädigung der Hebebühne.Grund dafür war, dass ein Reifen im Lot des Hebearms stand. Beim Herunterlassen der Hebebühne traf der Tragarm den Reifen, wodurch der Arm und die Spindel verbogen wurden. Der Fahrzeughalter beanspruchte aufgrund des Vorfalls seine Privathaftpflichtversicherung.... Lesen Sie mehr

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 27.07.2011
- 1 S 9/10 -

Reifenwechsel: Autowerkstatt muss deutlich auf Erfordernis des Schraubennachziehens hinweisen

Hinweis kann mündlich erfolgen oder aber unter bestimmten, strengen Voraussetzungen auf der Rechnung - Einfacher Hinweis auf Rechnung genügt nicht

Kfz-Werkstätten müssen nach einem erfolgten Reifenwechsel deutlich auf die Notwendigkeit hinweisen, die Befestigungsbolzen der Räder nach 50-100 Kilometern nachzuziehen. Dabei genügt ein Hinweis auf der Rechnung, der sich unterhalb der Unterschrift des Kunden befindet, nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeugführer eine Werkstatt auf Schadensersatz verklagt, nachdem sich ein zuvor montierter Winterreifen während der Fahrt löste und es dadurch zu Schäden am Fahrzeug kam. In seiner Begründung führte der Mann an, die Werksatt habe das Rad nicht ordnungsgemäß und fachgerecht befestigt. Das Rad habe sich schließlich ohne jede Vorwarnung gelöst. Der Kläger... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 11.11.2009
- 12 K 2532/08 -

VG Gelsenkirchen: Dienstherr muss nach Panne auf Dienstreise nur defekten Reifen ersetzen

Weitere Reifen stellen kein Teil des durch das Landesbeamtengesetz erfassten Vermögensschadens dar

Ein Dienstherr ist verpflichtet für Gegenstände, die üblicherweise im Dienst mitgeführt werden und in Ausübung des Dienstes beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen sind, Ersatz leisten. Allerdings muss er nur für Gegenstände, die unmittelbar von der Beschädigung betroffen sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Der Kläger ist als städtischer Beamter in der Lebensmittelüberwachung tätig und nutzt zu Betriebskontrollen mit Einverständnis seiner Behörde seinen privaten Kraftwagen. Nach einer Reifenpanne am rechten Hinterrad ließ der Kläger wegen der unterschiedlichen Profiltiefen auf Empfehlung seiner Werkstatt aus Sicherheitsgründen beide hinteren Reifen für 267,- € erneuern und machte den Betrag... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.04.2006
- 9 U 175/05 -

Versicherung muss trotz abgefahrener Reifen Schadensersatz leisten

Reifen wurden kurz zuvor in Werkstatt montiert

Wer wegen abgefahrener Reifen einen Unfall verursacht, kann gleichwohl einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im entschiedenen Fall kam ein Autofahrer auf winterglatter Straße ins Schleudern und prallte gegen einen Erdwall. Dabei wurden die Insassen des total beschädigten Wagens verletzt. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei am linken hinteren Reifen eine Profiltiefe von 0,7 bis 1,1 mm und am Reifen hinten rechts eine Profiltiefe von 0,5 bis 0,9 mm fest.Die Haftpflichtversicherung... Lesen Sie mehr

Landgericht Augsburg, Urteil vom 06.02.2001
- 4 S 205/99 -

Radwechsel: Rechnung muss deutlichen Hinweis auf Nachkontrolle der Radschrauben enthalten

Farbliche Hervorhebung reicht allein nicht

Eine Werkstatt muss ihre Kunden deutlich erkennbar darauf hinweisen, dass nach einem Radwechsel die Radschrauben nach 20 bis 200 Kilometern kontrolliert werden müssen. Ein Aufdruck auf der Rechnung genügt dabei nur, wenn er auf den ersten Blick zu erkennen ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Augsburg hervor.

Im Fall hatte ein Autofahrer einen Reifenwechsel durchführen lassen. Nach einer Fahrt von ca. 2.500 Kilometern brach ein Rad ab. Daraufhin verlangte er von der Werkstatt Ersatz des entstandenen Schadens.Das Gericht wies im Ergebnis die Klage ab. Es führte aus, dass hier im Fall der Aufdruck des Hinweises auf die Notwendigkeit der Nachkontrolle der Radmuttern nach einer... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.09.2006
- 14 Sa 635/06 -

Kündigung eines Fernfahrers wegen abgefahrener Reifen zulässig

Berufskraftfahrer muss Verkehrssicherheit prüfen

Verletzt ein Berufskraftfahrer seine Pflicht zur täglichen Überprüfung des verkehrssicheren Zustandes der Reifen, so kann dies je nach den Umständen eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden und die Kündigungsschutzklage eines Fernfahrers abgewiesen.

An dem von diesem gefahrenen Gefahrgut-LKW waren schwere Abnutzungen und Schäden an zwei Reifen festgestellt worden, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machten. Bereits innerhalb des Jahres davor war der Fahrer über eine rote Ampel gefahren, war mit falschen Fahrzeugpapieren unterwegs gewesen und hatte in einer Tempo-30-Zone die Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h überschritten, wofür... Lesen Sie mehr




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