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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.11.2020
1 Ss 166/20 -

Caféstuhl aus Metall als Wurfgeschoss stellt gefährliches Werkzeug dar

Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch in besonders schweren Fall

Die Verwendung eines Caféstuhls aus Metall als Wurfgeschoss erfüllt den Straftatbestand eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch gemäß § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB. Denn der Stuhl ist als gefährliches Werkzeug einzustufen. Auf eine Verletzungsabsicht kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines Länderspiels zwischen der deutschen und niederländischen Nationalmannschaft im Jahr 2018 kam es in der Innenstadt von Amsterdam zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung der Fans. Dabei warf einer der deutschen Fans insgesamt drei metallene Caféstühle in Richtung der niederländischen Fans. Verletzt wurde dabei niemand. Der deutsche Fan wurde wegen des Vorfalls vom Amtsgericht Osnabrück wegen eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück bestätigte das Urteil. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden.

Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch in besonders schweren Fall

Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Angeklagte habe sich durch das Werfen der Metallstühle wegen eines Landfriedensbruchs in besonders schweren Fall gemäß § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB strafbar gemacht. Die Stühle seien als gefährliche Werkzeuge im Sinne der Vorschrift zu werten. Unerheblich sei, ob der Angeklagte eine Verletzungsabsicht hatte. Das Beisichführen bzw. Verwenden genüge.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2020
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.01.2020
  • Landgericht Osnabrück, Urteil vom 08.06.2020
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Dokument-Nr.: 29577 Dokument-Nr. 29577

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Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 16.12.2020

Benötige ich nun für einen Besuch im Café nicht nur eine Mund-Nasen-Bedeckung, sondern auch einen Waffenschein?

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