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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 09.09.2010
- 13 U 712/10 -
Mithaftung ohne Verschulden: Fahrer haftet bei Verstoß gegen die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen bei einem Unfall auch ohne Verschulden mit
OLG Nürnberg lässt Pkw-Halter trotz fehlenden Verschuldens an Verkehrsunfall mithaften
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat den Halter eines Fahrzeugs zur Zahlung von Schadensersatz an den Unfallgegner verurteilt. Der Wagen des Beklagten war auf einer Autobahn mit mindestens 160 km/h mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. An der Unfallstelle galt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Der Unfallgegner hatte diese eingehalten. Auf dessen Klage stellte das Gericht eine Mithaftung des Beklagten von 25 % fest.
Das Gericht führte dazu aus, dass es sich für den Beklagten nicht um einen unabwendbaren
Ein "Idealfahrer" hält sich an die Richtgeschwindigkeit
Ein "Idealfahrer" fahre nicht schneller als
Verstoß gegen Richtgeschwindigkeit kann für sich genommen kein Verschulden begründen ...
Der deutsche Gesetzgeber habe diese Erkenntnis nicht in eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen umgesetzt. Er sei stattdessen bei der bloßen Empfehlung der Richtgeschwindigkeits-Verordnung aus dem Jahr 1978 stehen geblieben. Aus dieser gesetzgeberischen Entscheidung ergebe sich, dass allein aus der Nichtbeachtung dieser Verordnung kein Schuldvorwurf abzuleiten sei.
... lässt aber Unfall nicht mehr als unabwendbar gelten
Bei der Auslegung des Begriffs des unabwendbaren Ereignisses berücksichtige die Rechtsprechung aber das dieser Empfehlung zugrunde liegende Erfahrungswissen, dass sich durch eine höhere Geschwindigkeit als 130 km/h die Unfallgefahren auf der
Missachtung der Richtgeschwindigkeit erhöht Unfallgefahr massiv
Aus diesem Grund kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Nichteinhaltung der
Verursachungsbeitrag des Unfallgegners wiegt schwerer als erhöhte Betriebsgefahr des Beklagten
Insgesamt sei also die
Verschulden des Unfallgegners ist kein Freibrief für Fahren oberhalb der Richtgeschwindigkeit
Allerdings lasse dieses
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2011
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Nürnberg (vt/we)
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Dokument-Nr. 11342
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