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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21.12.2016
- 7 U 121/16 -
Schuldner müssen nicht in jedem Fall an Inkassounternehmen aus der Schweiz zahlen
Abtretung von Forderungen im Rahmen der Inkassovereinbarung kann bei fehlender Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz unwirksam sein
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Schuldner nicht in jedem Fall an ein Inkassounternehmen aus der Schweiz zahlen muss.
Dem Rechtsstreit lag eine Forderung in Höhe von rund 800.000 Euro zu Grunde, die das in der
Deutsches Rechtsdienstleistungsgesetz auch bei schweizerischem Inkassounternehmen anwendbar
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das
Erlaubnisfreier Forderungskauf im vorliegenden Fall nicht feststellbar
Erlaubnisfrei wäre die Inkassotätigkeit aus der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 24023
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