wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.06.2018
6 U 60/18 -

Wortmarke "BAKTAT" darf nicht in Verbindung mit Sonnenlogo benutzt werden

Streit um Sonnenlogo bei türkischen Lebensmitteln

Das Oberlandesgericht Köln hat im Streit um den Vertrieb von türkischen Lebensmitteln in Deutschland entschieden, dass die Wortmarke "BAKTAT" nicht in Verbindung mit dem Sonnenlogo benutzt werden darf. Ausgetragen wurde das Verfahren zwischen einer GmbH und einer AG, jeweils mit Sitz in Mannheim, an der verschiedene Mitglieder derselben Unternehmerfamilie beteiligt sind.

Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unter dem Namen "BAKTAT" vertrieb die Antragstellerin - die GmbH - seit vielen Jahren in Deutschland türkische Lebensmittel. Seit 1996 benutzte sie die Wortmarke als Teil des sogenannten Sonnenlogos. Zuletzt betraf dies mehr als 2.000 verschiedene in Deutschland vertriebene mediterrane Lebensmittel. Weil die Antragsgegnerin - die AG - in einem anderen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Rechte an der Wortmarke "BAKTAT" zugesprochen bekommen hatte, vertrieb die Antragstellerin ihre Produkte sodann unter dem Namen "SUNTAT" und verwendete hierfür weiter das Sonnenlogo.

Gericht untersagt Verwendung der Wortmarke "BAKTAT" in Verbindung mit Sonnenlogo

Auf Antrag der GmbH hat das Oberlandesgericht Köln der AG nun verboten, die Wortmarke "BAKTAT" in Verbindung mit dem Sonnenlogo zu benutzen und dabei eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Köln abgeändert. Zu Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus: Würde die AG das Sonnenlogo benutzen, würden die Verbraucher den Eindruck haben, dass es keine Veränderung des Herstellers der Produkte gegeben habe. Damit würden die Verbraucher über ein wesentliches Merkmal der angebotenen Ware getäuscht. Das Sonnenlogo weise auch ohne Wortzusatz auf ein bestimmtes Unternehmen hin. Das ergebe sich im Wesentlichen aus der einprägsamen graphischen Gestaltung des seit mehr als 20 Jahren im Markt eingeführten Sonnenlogos. Dies sei auch kein Wertungswiderspruch zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, weil die Wortmarke "BAKTAT" und das Sonnenlogo getrennt zu betrachten seien. Die Antragstellerin habe durch eigene Leistungen selbst das Sonnenlogo im Markt etabliert.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online

Vorinstanzen:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 20.03.2018
    [Aktenzeichen: 31 O 28/18]

Aktuelle Urteile aus dem Markenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Lebensmittel | Sonnenlogo | Täuschung | Täuschungsabsicht | Wortmarke

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26153 Dokument-Nr. 26153

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26153

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?