wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom 25.02.2005
6 U 139/04 -

OLG Köln zum Anscheinsbeweis für Bargeldverlust beim Verkehrsunfall

Das OLG Köln hat entschieden: Wird der Verlust von Bargeld, das in einem Pkw während eines Verkehrsunfalls mitgeführt wurde, erst nach mehreren Tagen und zwischenzeitlichem Krankenhausaufenthalt des Fahrers entdeckt, so spricht kein Anschein dafür, dass das Geld bei dem Unfall abhanden gekommen ist (OLG Köln, Urt. v. 25.02.2005 - 6 U 139/04, rskr.).

Der Ehemann der Klägerin, die mit Kraftfahrzeugen handelt, wurde 2003 auf der A 7 in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt, den ein Versicherungsnehmer des beklagten Versicherungsunternehmens verschuldet hatte. Die alleinige Haftung der Beklagten für den Unfall steht als solche außer Streit. Die Klägerin nimmt mit der Behauptung, ihr Ehemann habe zum Unfallzeitpunkt einen Bargeldbetrag von 42.000 Euro mit sich geführt, der ihm anlässlich des Unfalls abhanden gekommen sei, die Beklagte auf Zahlung dieses Betrages im Wege des Schadensersatzes in Anspruch. Das LG Köln (Urt. v. 02.07.2004 - 28 O 549/03) hat der Klage nach Beweisaufnahme stattgegeben. Es hat angenommen, aufgrund von Zeugenaussagen stehe fest, dass der Ehemann der Klägerin den fraglichen Geldbetrag mit sich geführt habe. Zwar habe die Beweisaufnahme des weiteren nicht sicher ergeben, dass das Geld in Folge des Unfalls verloren gegangen sei, hierfür spreche jedoch der "Beweis des ersten Anscheins". Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG Köln demgegenüber die Klage abgewiesen:

Keiner der Zeugen habe den Verlust des Geldes anlässlich des Unfallgeschehens bestätigen können. Entgegen der Auffassung des LG spreche für einen solchen Ursachenzusammenhang auch kein Anscheinsbeweis. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Anscheinsbeweises, die in der Rechtspraxis große Bedeutung haben, besagen: Steht ein Sachverhalt fest, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Geschehensablauf schließen lässt, so ist diese Ursache bzw. dieser Ablauf als bewiesen anzusehen, wenn der Fall das Gepräge des Üblichen und Gewöhnlichen trägt. Im Streitfall seien dagegen verschiedene Schadensursachen denkbar, ohne dass die Beklagte für jede von ihnen haften müsse: Nach der eigenen Darstellung der Klägerin habe ihr Ehemann den Verlust des Geldes erst 5 Tage nach dem Unfall bemerkt, nachdem er sich zunächst im Krankenhaus und sodann noch für einige Tage zur Genesung zu Hause aufgehalten habe. Der Diebstahl des Geldes im Krankenhaus oder ein Abhandenkommen in der eigenen Wohnung liege daher als Schadensursache genau so nahe wie ein Verlust beim Unfallgeschehen. Einen Lebenserfahrungssatz des Inhalts, dass ein 5 Tage nach dem Unfall festgestellter Bargeldverlust gerade auf den Unfall zurückzuführen sei, gebe es nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 04.05.2005

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anscheinsbeweis | Beweis des ersten Anscheins

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 472 Dokument-Nr. 472

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung472

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?