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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Klickköder“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.10.2019
- 15 U 39/19 -

"Bild am Sonntag" durfte Gewinnspiel nicht mit ehemaligem "Traumschiffkapitän" bebildern

Bebilderung ohne Einwilligung des Abgebildeten unzulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Zeitung "Bild am Sonntag" im Rahmen ihrer Aktion "Urlaubslotto" kein Bild des ehemaligen "Traumschiffkapitäns" verwenden durfte. Zudem muss die Zeitung für die Vorbereitung einer Zahlungsklage Auskunft über die Druckauflage am Erscheinungstag geben.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Zeitung "Bild am Sonntag" hatte ihre Leser aufgefordert, über Mehrwertdienstnummern an einem Gewinnspiel teilzunehmen und hatte unter den Teilnehmern Karten für eine Kreuzfahrt verlost. Bebildert wurde dies mit drei Schauspielern in Schiffsuniform aus der Serie "Das Traumschiff" und u.a. mit dem Hinweis, die Abgebildeten werde man auf der Kreuzfahrt "zwar nicht treffen. Aber wie auf dem echten TV-Traumschiff schippern Sie zu den schönsten Buchten und den spannendsten Städten".Das Oberlandesgerichts Köln bestätigte im Kern die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.05.2019
- 15 U 160/18 -

OLG Köln: Programmzeitschrift darf nicht ohne Grund Bild eines Prominenten mit Frage nach Krebserkrankung in Zusammenhang bringen

Überragender Markt- und Werbewert des Klägers führt zu hohem Anspruch aus Lizenzanalogie

Eine Programmzeitschrift muss einem bekannten Fernsehmoderator 20.000 Euro bezahlen, weil sie unerlaubt sein Bild als "Klickköder" verwandt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Die Zeitschrift hatte auf ihrem Facebook-Profil vier Bilder von Prominenten veröffentlicht, verbunden mit dem Text: "Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen". Durch Anklicken der Meldung wurden die Leser auf die Internetseite der Zeitschrift weitergeleitet, wo wahrheitsgemäß über die Erkrankung eines der abgebildeten Moderatoren berichtet wurde. Informationen... Lesen Sie mehr