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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03.08.2021
- 7 WF 535/21 -
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen wegen zu langer Fristsetzung zur Erstellung eines Gutachtens und Terminverschiebungen wegen Urlaubs
Gericht muss für straffe Verfahrensführung sorgen
Es verstößt gegen das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG), wenn das Gericht zur Gutachtenerstellung eine zu lange Frist setzt und wegen Urlaub von Verfahrensbeteiligten großzügig Termine verschiebt. Das Gericht hat vielmehr für eine straffe Verfahrensführung zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Juli 2018 war vor dem Amtsgericht Altenkirchen ein
Amtsgericht wies Beschleunigungsrüge zurück
Das Amtsgericht hielt die Beschleunigungsrüge für unbegründet und wies sie daher zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.
Oberlandesgericht sah Verstoß gegen Beschleunigungsgebot
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Das Gericht habe gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2021
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Altenkirchen, Beschluss vom 19.07.2021
[Aktenzeichen: 4 F 143/18]
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Dokument-Nr. 30861
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