Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Umgangsverfahren“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umgangsverfahren“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 25.03.2024
- 10 WF 29/24 -
Keine Kostenentscheidung vor Beendigung des Umgangsverfahrens
Beendigung durch Billigung eines Vergleichs, Umgangsregelung, Umgangsausschluss oder Feststellung zur fehlenden Bedürftigkeit einer Regelung
Eine Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren erfordert dessen vorherige Beendigung. Das Verfahren kann nur durch die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs, einer gerichtlichen Umgangsregelung, einem Umgangsausschluss oder dadurch beendet werden, dass das Gericht feststellt, dass es keiner Umgangsregelung bedarf. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht Ludwigslust im Jahr 2024 vereinbarten die Kindeseltern, dass sie die Möglichkeit der Psychotherapie für das Kind in Anspruch nehmen wollen. Die Vereinbarung wurde vom Gericht nicht gebilligt. Nachfolgend erfolgte die Kostenentscheidung des Gerichts. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.Das Oberlandesgericht Rostock entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Die Kostenentscheidung sei hier unzulässig, da es an einer verfahrensbeendenden Entscheidung des Gerichts fehle. Ein Umgangsverfahren werde nur durch eine gerichtliche... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 31.03.2022
- 12 UF 32/22 -
Kostentragungspflicht für Umgangsverfahren bei Verschweigen des Drogenkonsums
Unwahre schuldhafte Angabe über wesentliche Tatsache
Verschweigt der Beteiligte eines Umgangsverfahrens seinen Drogenkonsum, so können ihm gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG die Kosten auferlegt werden. Denn in diesem Fall hat der Beteiligte schuldhaft eine unwahre Angabe über eine wesentliche Tatsache gemacht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Hamburg im Januar 2022 im Rahmen eines Umgangsverfahrens dem Kindesvater sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegt. Dies hatte seinen Grund darin, dass der Kindesvater seinen Drogenkonsum verschwiegen bzw. diesen nachdrücklich abgestritten hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2022
- 3 UF 81/21 -
Streit der Kindeseltern über Wechselmodell muss im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden
Durchsetzung eines Wechselmodells oder Residenzmodells mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht möglich
Streiten sich die Kindeseltern vor Gericht über die Durchsetzung eines Wechselmodells, so muss dieser Streit im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden. Das Wechselmodell oder Residenzmodell kann nicht mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines 4-jährigen Kindes stritten sich im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens über die Durchsetzung eines Wechselmodells. Während der Kindesvater das Wechselmodell bevorzugte, wollte die Kindesmutter beim Residenzmodell bleiben. Das Amtsgericht hielt das Residenzmodell... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03.08.2021
- 7 WF 535/21 -
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen wegen zu langer Fristsetzung zur Erstellung eines Gutachtens und Terminverschiebungen wegen Urlaubs
Gericht muss für straffe Verfahrensführung sorgen
Es verstößt gegen das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG), wenn das Gericht zur Gutachtenerstellung eine zu lange Frist setzt und wegen Urlaub von Verfahrensbeteiligten großzügig Termine verschiebt. Das Gericht hat vielmehr für eine straffe Verfahrensführung zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Juli 2018 war vor dem Amtsgericht Altenkirchen ein Umgangsverfahren anhängig. Im Juli 2021 erhob der Kindesvater eine Beschleunigungsrüge, da das Gericht seiner Meinung nach das Verfahren nicht schnell genug betreibe. Hintergrund dessen war unter anderem, dass das Gericht Ende Dezember 2020 dem Sachverständigen zur Vorlage eines Ergänzungsgutachtens... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020
- 2 UF 139/20 -
Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden
Kein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Umgangsantrag
Vor Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens muss nicht versucht werden, den Streit mit Hilfe des Jugendamts außergerichtlich zu lösen. Es fehlt in diesem Fall nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Umgangsantrag. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Ludwigshafen im September 2020 den Umgangsantrag des Kindesvaters mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gerichtliche Verfahren. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kindesvater zuvor versuchen müssen, mit Hilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Kindesvater sah dies... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.10.2018
- XII ZB 411/18 -
BGH: Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören
Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen
Auch ein erst vierjähriges Kind ist grundsätzlich im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören. Nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann von der Kindesanhörung abgesehen werden. So etwa dann, wenn die Mutter wiederholt und unbegründet die Kindesanhörung vereitelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Eltern eines vierjährigen Kindes um den Umgang mit dem Kind. Die Kindesmutter verweigerte jeglichen Umgang des Kindes mit seinem Vater und begründete dies mit angeblichen sexuellen Übergriffen des Vaters auf das Kind. Zu solchen Handlungen war es aber nicht gekommen. Ein Sachverständiger stellte in einem parallelen Sorgerechtsverfahren fest,... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2018
- 13 WF 144/18 -
In Umgangs- und Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung sowie Abänderungsverfahren ist Tätigkeit des Gerichts nicht von Zahlung eines Vorschusses abhängig
Gericht muss von Amts wegen tätig werden
In Umgangsverfahren darf die Tätigkeit des Amtsgerichts nicht von der Zahlung eines Vorschusses gemäß § 14 Abs. 1 FamGKG abhängig gemacht werden. Zudem sind Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung und daran anschließende Abänderungsverfahren keine Antragsverfahren, so dass § 14 Abs. 3 FamGKG nicht greift. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Kindesmutter im Mai 2014 wegen einer Kindeswohlgefährdung durch das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg das Sorgerecht entzogen. Im Jahr 2017 beantragte die Kindesmutter die erneute Prüfung der Sorgerechtssache. Das Amtsgericht machte seine Tätigkeit aber von der Zahlung eines Vorschusses abhängig. Dies hielt die Kindesmutter für unzulässig... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Umgangsverfahren“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »