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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umgangsverfahren“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 31.03.2022
- 12 UF 32/22 -

Kosten­tragungs­pflicht für Umgangsverfahren bei Verschweigen des Drogenkonsums

Unwahre schuldhafte Angabe über wesentliche Tatsache

Verschweigt der Beteiligte eines Umgangsverfahrens seinen Drogenkonsum, so können ihm gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG die Kosten auferlegt werden. Denn in diesem Fall hat der Beteiligte schuldhaft eine unwahre Angabe über eine wesentliche Tatsache gemacht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Hamburg im Januar 2022 im Rahmen eines Umgangsverfahrens dem Kindesvater sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegt. Dies hatte seinen Grund darin, dass der Kindesvater seinen Drogenkonsum verschwiegen bzw. diesen nachdrücklich abgestritten hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kindesvater sei zu Recht die Kosten auferlegt worden. Zwar werden in Sorge- und Umgangssachen gemäß § 81 Abs. 1 FamFG regelmäßig die Gerichtskosten einschließlich eventueller Auslagen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2022
- 3 UF 81/21 -

Streit der Kindeseltern über Wechselmodell muss im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden

Durchsetzung eines Wechselmodells oder Residenzmodells mittels Übertragung des Aufenthalts­bestimmungs­rechts nicht möglich

Streiten sich die Kindeseltern vor Gericht über die Durchsetzung eines Wechselmodells, so muss dieser Streit im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden. Das Wechselmodell oder Residenzmodell kann nicht mittels Übertragung des Aufenthalts­bestimmungs­rechts durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines 4-jährigen Kindes stritten sich im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens über die Durchsetzung eines Wechselmodells. Während der Kindesvater das Wechselmodell bevorzugte, wollte die Kindesmutter beim Residenzmodell bleiben. Das Amtsgericht hielt das Residenzmodell... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03.08.2021
- 7 WF 535/21 -

Verstoß gegen Be­schleunigungs­gebot in Kindschaftssachen wegen zu langer Fristsetzung zur Erstellung eines Gutachtens und Termin­verschiebungen wegen Urlaubs

Gericht muss für straffe Verfahrensführung sorgen

Es verstößt gegen das Be­schleunigungs­gebot in Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG), wenn das Gericht zur Gutachtenerstellung eine zu lange Frist setzt und wegen Urlaub von Ver­fahrens­beteiligten großzügig Termine verschiebt. Das Gericht hat vielmehr für eine straffe Verfahrensführung zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Juli 2018 war vor dem Amtsgericht Altenkirchen ein Umgangsverfahren anhängig. Im Juli 2021 erhob der Kindesvater eine Beschleunigungsrüge, da das Gericht seiner Meinung nach das Verfahren nicht schnell genug betreibe. Hintergrund dessen war unter anderem, dass das Gericht Ende Dezember 2020 dem Sachverständigen zur Vorlage eines Ergänzungsgutachtens... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020
- 2 UF 139/20 -

Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden

Kein fehlendes Rechts­schutz­bedürfnis für Umgangsantrag

Vor Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens muss nicht versucht werden, den Streit mit Hilfe des Jugendamts außergerichtlich zu lösen. Es fehlt in diesem Fall nicht das Rechts­schutz­bedürfnis für einen Umgangsantrag. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Ludwigshafen im September 2020 den Umgangsantrag des Kindesvaters mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gerichtliche Verfahren. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kindesvater zuvor versuchen müssen, mit Hilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Kindesvater sah dies... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.10.2018
- XII ZB 411/18 -

BGH: Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören

Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen

Auch ein erst vierjähriges Kind ist grundsätzlich im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören. Nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann von der Kindesanhörung abgesehen werden. So etwa dann, wenn die Mutter wiederholt und unbegründet die Kindesanhörung vereitelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Eltern eines vierjährigen Kindes um den Umgang mit dem Kind. Die Kindesmutter verweigerte jeglichen Umgang des Kindes mit seinem Vater und begründete dies mit angeblichen sexuellen Übergriffen des Vaters auf das Kind. Zu solchen Handlungen war es aber nicht gekommen. Ein Sachverständiger stellte in einem parallelen Sorgerechtsverfahren fest,... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2018
- 13 WF 144/18 -

In Umgangs- und Sorge­rechts­verfahren wegen Kindes­wohl­gefährdung sowie Ab­änderungs­verfahren ist Tätigkeit des Gerichts nicht von Zahlung eines Vorschusses abhängig

Gericht muss von Amts wegen tätig werden

In Umgangsverfahren darf die Tätigkeit des Amtsgerichts nicht von der Zahlung eines Vorschusses gemäß § 14 Abs. 1 FamGKG abhängig gemacht werden. Zudem sind Sorge­rechts­verfahren wegen Kindes­wohl­gefährdung und daran anschließende Ab­änderungs­verfahren keine Antragsverfahren, so dass § 14 Abs. 3 FamGKG nicht greift. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Kindesmutter im Mai 2014 wegen einer Kindeswohlgefährdung durch das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg das Sorgerecht entzogen. Im Jahr 2017 beantragte die Kindesmutter die erneute Prüfung der Sorgerechtssache. Das Amtsgericht machte seine Tätigkeit aber von der Zahlung eines Vorschusses abhängig. Dies hielt die Kindesmutter für unzulässig... Lesen Sie mehr




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