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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umgangsverfahren“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020
- 2 UF 139/20 -
Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden
Kein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Umgangsantrag
Vor Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens muss nicht versucht werden, den Streit mit Hilfe des Jugendamts außergerichtlich zu lösen. Es fehlt in diesem Fall nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Umgangsantrag. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Ludwigshafen im September 2020 den Umgangsantrag des Kindesvaters mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gerichtliche Verfahren. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kindesvater zuvor versuchen müssen, mit Hilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Kindesvater sah dies anders und legte daher gegen die Entscheidung Beschwerde ein.Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Der Anspruch auf gerichtliche Klärung im Rahmen eines Umgangsverfahrens nach § 151 Nr. 2 FamFG, § 1684 Abs. 3... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.10.2018
- XII ZB 411/18 -
BGH: Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören
Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen
Auch ein erst vierjähriges Kind ist grundsätzlich im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören. Nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann von der Kindesanhörung abgesehen werden. So etwa dann, wenn die Mutter wiederholt und unbegründet die Kindesanhörung vereitelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Eltern eines vierjährigen Kindes um den Umgang mit dem Kind. Die Kindesmutter verweigerte jeglichen Umgang des Kindes mit seinem Vater und begründete dies mit angeblichen sexuellen Übergriffen des Vaters auf das Kind. Zu solchen Handlungen war es aber nicht gekommen. Ein Sachverständiger stellte in einem parallelen Sorgerechtsverfahren fest,... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2018
- 13 WF 144/18 -
In Umgangs- und Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung sowie Abänderungsverfahren ist Tätigkeit des Gerichts nicht von Zahlung eines Vorschusses abhängig
Gericht muss von Amts wegen tätig werden
In Umgangsverfahren darf die Tätigkeit des Amtsgerichts nicht von der Zahlung eines Vorschusses gemäß § 14 Abs. 1 FamGKG abhängig gemacht werden. Zudem sind Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung und daran anschließende Abänderungsverfahren keine Antragsverfahren, so dass § 14 Abs. 3 FamGKG nicht greift. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Kindesmutter im Mai 2014 wegen einer Kindeswohlgefährdung durch das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg das Sorgerecht entzogen. Im Jahr 2017 beantragte die Kindesmutter die erneute Prüfung der Sorgerechtssache. Das Amtsgericht machte seine Tätigkeit aber von der Zahlung eines Vorschusses abhängig. Dies hielt die Kindesmutter für unzulässig... Lesen Sie mehr
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