Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.10.2009
- 5 U 55/09 -
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund verspäteter operativer Versorgung eines Bandscheibenvorfalls sowie fehlerhaft ausgeführter Operation
Lähmungserscheinungen an Füßen, Blase und Mastdarm als Folge des Behandlungsfehlers kann Schmerzensgeld von 180.000 EUR rechtfertigen
Wird ein Bandscheibenvorfall verspätet operativ versorgt und zudem eine Operation fehlerhaft durchgeführt, so liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Dies kann ein Schmerzensgeld von 180.000 EUR rechtfertigen, wenn aufgrund des Behandlungsfehlers weitreichende Lähmungserscheinungen mit Wadenatrophie sowie Beeinträchtigung der Sehnenreflexe an Füßen, Blase und Mastdarm auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 56-jähriger Mann im Januar 2002 wegen eines Bandscheibenvorfalls in ein Krankenhaus eingeliefert. Die behandelnden Ärzte entschieden sich für eine konservative Behandlung mit Kortison und Schmerzmittel. Nachdem sich in den folgenden neun Tagen keine Besserung einstellte, wurde der Patient schließlich operiert. Da der Patient nach der
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund groben Behandlungsfehlers
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Den Ärzten sei ein grober
Schmerzensgeld in Höhe von 180.000 EUR
Angesichts der Folgen des Behandlungsfehlers sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 180.000 EUR angemessen gewesen, so das Oberlandesgericht. So habe der Kläger unter weitreichenden Lähmungserscheinungen mit Wadenatrophie sowie Beeinträchtigung der Sehnenreflexe an Füßen, Blase und Mastdarm gelitten. Dies habe Muskelverspannungen und -insuffizienz begünstigt. Zudem haben Sensibilitätsschwächen, Sexualstörungen und depressive Verstimmungen vorgelegen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/VersR 2010, 480/rb)
Jahrgang: 2010, Seite: 480 VersR 2010, 480
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23485
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23485
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.