wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2016
9 U 13/15 -

Todesangst und posttraumatische Belastungsstörung aufgrund plötzlicher Bedrohung mit Schusswaffe rechtfertigt Schmerzensgeld von 5.000 EUR

Aufgrund fehlender bleibender Beeinträchtigungen kein höheres Schmerzensgeld

Wird eine Person plötzlich mit einer Schusswaffe bedroht, wodurch die Person Todesangst und eine posttraumatische Belastungsstörung erleidet, kann ihr ein Schmerzens­geld­anspruch in Höhe von 5.000 EUR zustehen. Führt der Vorfall zu keinen bleibenden Beeinträchtigungen, so kommt ein höheres Schmerzensgeld nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Zugbegleiter eines ICE im Januar 2013 von einem Fahrgast plötzlich mit den Worten "Ich will nach Hause" mit einer Schusswaffe bedroht. Der Fahrgast litt zu diesem Zeitpunkt an einer Psychose, weshalb es zu dem Vorfall kam. Aufgrund der Schusswaffenbedrohung erlitt der Zugbegleiter Todesangst und eine posttraumatische Belastungsstörung. Er musste aufgrund dessen für zweieinhalb Monate in psychotherapeutische Behandlung und war längere Zeit arbeitsunfähig. Der Zugbegleiter erhob gegen den Fahrgast Klage unter anderem auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.

Landgericht gab Schmerzensgeldklage statt

Das Landgericht Konstanz gab der Schmerzensgeldklage statt und sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR zu. Dies war dem Kläger aber zu wenig. Er wollte 7.500 EUR und legte daher Berufung ein.

Oberlandesgericht verneint Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ein Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld bestehe nicht. Unter Berücksichtigung der Folgen des Vorfalls sei der Betrag von 5.000 EUR ausreichend. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass bei dem Kläger durch das Geschehen keine dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen und keine erheblichen dauerhaften Auswirkungen auf seine Lebensführung verblieben seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Konstanz, Urteil vom 21.11.2014
    [Aktenzeichen: AB 3 O 66/14]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 15
NJW-RR 2017, 15
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 51
VersR 2017, 51

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26693 Dokument-Nr. 26693

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26693

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Beförderungsbedingungen schrieb am 15.11.2018

Tja, da kommen zu den üblichen 40 Euro fürs Schwarzfahren wohl noch 5000 Euro fürs Doofsein obendrauf. Das nächste Mal einfach einen Richter bedrohen, die haben da mehr Verständnis für...

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung