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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2023
- 5 UF 188/22 -
Unterlassener Schulbesuch begründet trotz anderweitiger Wissensvermittlung Kindeswohlgefährdung
Bei Inaussichtstellen eines künftigen Schulbesuchs genügt Auflage zur Sicherstellung des Schulbesuchs
Die Weigerung der Eltern zum Schulbesuch des Kindes stellt auch dann eine Kindeswohlgefährdung dar, wenn die Eltern für eine anderweitige Wissensvermittlung sorgen. Stellen die Eltern aber in Aussicht, künftig für den Schulbesuch zu sorgen, genügt eine entsprechende gerichtliche Auflage zur Sicherstellung des Schulbesuchs. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines damals fast 13 Jahre alten Kindes stellten spätesten seit September 2021 nicht mehr sicher, dass das Kind die Schule besuchte. Sie legten dar, dass sie ihr Kind zu Hause unterrichten. Der Schule war dies aber nicht ausreichend. Nachdem mehrere Bußgelder keine Verhaltensänderung bei den Eltern bewirkte, wandte sich die Schule an das Familiengericht Bad Säckingen. Dieses sah in der
Unterbliebener Schulbesuch begründet Kindeswohlgefährdung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe führte zum Fall zunächst aus, dass der unterbliebene
Auflage zur Sicherstellung des künftigen Schulbesuchs ausreichend
Da die Eltern aber einen künftigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bad Säckingen, Urteil vom 22.08.2022
[Aktenzeichen: 3 F 13/22]
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Dokument-Nr. 32730
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