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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2018
- 4 U 87/17 -
Online-Apotheken müssen grundsätzlich auch Widerruf von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Medikamenten ermöglichen
Auch für Telefonberatung muss kostenlose Hotline angeboten werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Versandapotheken das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen dürfen. Das Gericht untersagte dem Betreiber der Online-Apotheke Apovia außerdem, eine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung anzugeben.
im zugrunde liegenden Fall hatte die Online-Apotheke Apovia in ihren Geschäftsbedingungen verschreibungs- und apothekenpflichtige
Verbrauchern steht bei Arzneimitteln Widerrufsrecht zu
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hielt diese Ausnahme allerdings nicht für einschlägig und schloss sich damit der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers stehe Verbrauchern auch bei Arzneimitteln grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Beratung muss kostenlos sein
Das Gericht stellte außerdem klar, dass Online-Apotheken gesetzlich verpflichtet sind, kostenlos zu beraten. Dadurch solle sichergestellt werden, dass Verbraucher Informations- und Beratungsmöglichkeiten nutzen können, die mit denen einer stationären
Nicht durchsetzen konnte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen dagegen mit seiner Forderung, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Anforderungen an pharmazeutische Beratung über Call Center in Deutschland durch niederländische Versandapotheke
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2012
[Aktenzeichen: I ZR 40/11]) - Versandapotheke darf Kunden die gesetzliche Zuzahlung nicht stunden
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.10.2008
[Aktenzeichen: 13 ME 162/08])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 25750
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